
Sicher hast Du Recht. Jedoch versuchst Du von den sachlichen Argumenten, in die Gefühlsebene abzugleiten. Außerdem sprichst Du hier von Wiederholungstätern. Im vorliegenden Fall wissen wir jedoch nicht, ob es sich um eine Erstäterin oder Wiederholungstäterin handelt. Auf dem Video ist folgendes zu sehen: Mädchen geht zu den Sicherheitskräften und weist sie auf eine angebliche Gruppe Jugendlicher hin (laut Videokommentar). Eine Gruppe kann ich auf dem Bild jedenfalls nicht erkennen. Es kommt nur eine weitere Frau hinzu, die das Opfer angreift. Das Opfer wurde hier nicht zufällig ausgewählt. Wir wissen nicht, ob die Frauen nicht schon vorher einen Streit hatten. Man beachte: Die Frau weist die Sicherheitskräfte auf etwas hin. Also hatte sie auch etwas zu befürchten. Die Täterin geht auch gezielt auf das Opfer zu. Vielleicht haben sich die beiden vorher gestritten? Vielleicht hat Mädchen A dem Mädchen B den Freund ausgespannt? Oder ihr vorher in irgendeinder Form Leid zugefügt? Wir wissen es nicht. Natürlich wäre dies alles keine Entschuldigung für eine solche Tat, jedoch könnte man so vielleicht feststellen, ob die Angreiferin von Grund auf gewalttätig ist oder es sich nur um einen einmaligen ausrutscher handelt.Es könnte eine Affekthandlung sein, da die Täterin voller Wut über das Opfer herfällt.
Sofern das Opfer jetzt nicht dauerhafte Verletzungen/Entstellungen davonträgt, liegt keine schwere Körperverletzung vor. Du forderst Höchststrafe, das wäre in dem Fall 5 Jahre. Soll die Täterin wirklich für 5 Jahre in Haft? Keiner hier im Forum kennt die wahre Sachlage, weder Du noch ich. Und unter diesen Umständen nach Höchststrafe zu schreien, vielleicht sogar eine öffentliche Hinrichtung zu fordern (die glücklicherweise nicht zulässig ist), halte ich für übereilt.