Quelle: PressemeldungDie Wirtschaftsinitiative "no abuse in internet" (naiin) hat die am
Mittwoch verkündete Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Thema
"heimliche Online-Durchsuchungen" begrüßt. Der Erste Senat hatte zuvor eine
Regelung im nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz, die der
Sicherheitsbehörde ausdrücklich den heimlichen Zugriff auf Computer und
Dateien von Verdächtigen gestattet, als unvereinbar mit dem Grundgesetz und
für nichtig erklärt.
Zugleich mahnte naiin die Parteien der Großen Koalition im Hinblick auf eine
mögliche bundesweite Einführung des Ermittlungsinstruments zur Wahrung
rechtsstaatlicher Prinzipien und von Bürgerrechten. "Angesichts der
gegenwärtigen Bedrohung durch den Terrorismus ist es zwar notwendig, den
Strafverfolgungsbehörden das Instrument der heimlichen Online-Durchsuchungen
an die Hand zu geben. Derlei Maßnahmen sollten allerdings stets unter
richterlichen Vorbehalt stehen", fordert naiin-Präsident Arthur Wetzel.
Darüber hinaus plädiert die Initiative, die sich im Auftrag der deutschen
Internet-Wirtschaft der Bekämpfung von Online-Kriminalität widmet, dafür,
parlamentarische Kontrollgremien einzusetzen, die den rechtmäßigen Einsatz
von "heimlichen Online-Durchsuchungen" durch die Strafverfolgungsbehörden
überwachen und sicher stellen. Auch sollten Betroffene ähnlich wie beim
Lauschangriff im Nachhinein - auch wenn erst nach Abschluss der
Ermittlungen - über den Eingriff in ihre Privatsphäre informiert werden.
Außerdem fordert naiin, den Einsatz des Ermittlungsinstruments schon per
Gesetz ausschließlich auf die Terrorismus-Abwehr zu begrenzen. "Zwischen
einem Staat, der seine Bürger beschützt, und einem Überwachungsstaat sollten
Welten liegen. Dieser Unterschied muss deutlich werden. Und das bedeutet,
dass Maßnahmen wie 'heimliche Online-Durchsuchungen' nur dann zum Einsatz
kommen, wenn andere Ermittlungsmethoden scheitern", so Wetzel.
Was sagt ihr zu dem Urteil aus Karlsruhe?