Online-Durchsuchungen: Urteil aus Karlsruhe

Diskutiere über Software, einschließlich Mods, Tools und Entwicklungs-Software.
Antworten
Benutzeravatar
Captain
Major General
Major General
Beiträge: 18373
Registriert: So 02 Jan, 2005 19:50
Wohnort: Stuttgart

Online-Durchsuchungen: Urteil aus Karlsruhe

Beitrag von Captain »

Die Wirtschaftsinitiative "no abuse in internet" (naiin) hat die am
Mittwoch verkündete Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Thema
"heimliche Online-Durchsuchungen" begrüßt. Der Erste Senat hatte zuvor eine
Regelung im nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz, die der
Sicherheitsbehörde ausdrücklich den heimlichen Zugriff auf Computer und
Dateien von Verdächtigen gestattet, als unvereinbar mit dem Grundgesetz und
für nichtig erklärt.


Zugleich mahnte naiin die Parteien der Großen Koalition im Hinblick auf eine
mögliche bundesweite Einführung des Ermittlungsinstruments zur Wahrung
rechtsstaatlicher Prinzipien und von Bürgerrechten. "Angesichts der
gegenwärtigen Bedrohung durch den Terrorismus ist es zwar notwendig, den
Strafverfolgungsbehörden das Instrument der heimlichen Online-Durchsuchungen
an die Hand zu geben. Derlei Maßnahmen sollten allerdings stets unter
richterlichen Vorbehalt stehen", fordert naiin-Präsident Arthur Wetzel.

Darüber hinaus plädiert die Initiative, die sich im Auftrag der deutschen
Internet-Wirtschaft der Bekämpfung von Online-Kriminalität widmet, dafür,
parlamentarische Kontrollgremien einzusetzen, die den rechtmäßigen Einsatz
von "heimlichen Online-Durchsuchungen" durch die Strafverfolgungsbehörden
überwachen und sicher stellen. Auch sollten Betroffene ähnlich wie beim
Lauschangriff im Nachhinein - auch wenn erst nach Abschluss der
Ermittlungen - über den Eingriff in ihre Privatsphäre informiert werden.

Außerdem fordert naiin, den Einsatz des Ermittlungsinstruments schon per
Gesetz ausschließlich auf die Terrorismus-Abwehr zu begrenzen. "Zwischen
einem Staat, der seine Bürger beschützt, und einem Überwachungsstaat sollten
Welten liegen. Dieser Unterschied muss deutlich werden. Und das bedeutet,
dass Maßnahmen wie 'heimliche Online-Durchsuchungen' nur dann zum Einsatz
kommen, wenn andere Ermittlungsmethoden scheitern", so Wetzel.
Quelle: Pressemeldung

Was sagt ihr zu dem Urteil aus Karlsruhe?
Benutzeravatar
Rechtsteufel
Brigadier General
Brigadier General
Beiträge: 13662
Registriert: So 05 Nov, 2006 16:01

Beitrag von Rechtsteufel »

Also ich finde das Urteil gut. Aber ganz verneint hat Karlsruhe die Onlinedurchsuchung ja nicht. Unter bestimmten Bedingungen wäre das durchaus möglich. Zum Glück wurde die Hürde jedoch hoch angesetzt.
Benutzeravatar
DripleX
First Lieutenant
First Lieutenant
Beiträge: 2378
Registriert: Mo 10 Apr, 2006 17:54

Beitrag von DripleX »

Ich finde das Urteil auch gut.
Endlich haben die verstanden, dass die online-Durchsuchungen, ohne Vorwand, gegen das GG sind.
Gast

Beitrag von Gast »

Das Urteil ist gut, auch gut das die Durchsungen nur unter sehr strengen Auflagen genehmigt sind.
Benutzeravatar
Captain
Major General
Major General
Beiträge: 18373
Registriert: So 02 Jan, 2005 19:50
Wohnort: Stuttgart

Beitrag von Captain »

Ich finde es auch gut. Ich befürchte nur dass unser Innenminister nicht so schnell aufegeben wird...
Antworten