Die Onlinedurchsuchungen sind ja gerade in aller Munde. Aber wir haben da noch nicht so recht drüber gesprochen. Also sagt mal was ihr davon haltet. Es gibt ja doch so einige Unklarheiten:
Demnach müssten sich die Behörden einen direkten Zugang zum System verschaffen, zum Beispiel indem sie in die Wohnungen eines Verdächtigen eindringen.
http://www.netzeitung.de/internet/704535.html
Auch die jüngsten Ideen über den Einsatz von Keystroke-Loggern – also Lauschprogramme die alle Tastatureingaben und Bewegungen der Maus protokollieren und digitale Bildschirmfotos aufnehmen können um sie dann online zu übermitteln...
Ich denke eine "Bundestrojaner" wäre ein sehr schwerer Eingriff in das persönlichkeitsrecht. Noch können die das nicht machen da der Bundesgerichtshof entscheiden hat, dass die heimliche Durchsuchung von privaten Computern eines Beschuldigten rechtswidrig ist. Wer sich jetzt tatsächlich fragt warum das so ist: In der Strafprozessordnung fehlt eine entsprechenden Ermächtigungsgrundlage. Auch bei einer Hausdurchsuchung hat der Beschuldigten das Recht anwesend zu sein. In diesem Fall aber wüsste er nichts von der Durchsuchung. Man könnte jetzt argumentieren, dass beim Telefonanzapfen der Beschuldigte auch nichts mitbekommt. Beim Anzapfen muss man höhere formelle Anforderungen erfüllen als bei der Onlinedursuchung.
Außerdem: Wie soll man das durchsetzen? Wollen die allen ernstes den Antivirenherstellern sagen: Baut mal für uns ein Hintertürchen ein? Das können dann nicht nur die „guten“ Jungs von Staatsschutz nutzen sondern auch die „bösen“ Hacker die unsere Bankdaten o.ä. haben wollen.
Da wären auch noch die Sicherheitslücken die man ausnutzen könnte z.B. im IE. Somit wäre es schwer sich gegen so einen Lauschangriff zu schützen.
Einfach so bei einem Verdacht finde ich das eh schon Mist. Wäre ja genauso wenn ich sage KK hat mir ein Spiel geklaut. Ohne Beweise dürften die das meiner Meinung nach nicht machen. Vor allem was haben die davon wenn die wissen wohin ich surfe?
Irgendwo hörts auf, ich glaub den Politikern hat jemand ins Gehirn gekackt.
Aber wenn sowas kommt, gibts bestimmt einen schlauen Programmierfreak der das Ding Hacked und was dagegen findet.
Frag mich nur wie die sowas in Quelloffene Systeme einbringen wollen? Ich mein, bei Windows weiß ja keiner was wirklich an Code dahintersteht, was für hässliche Funktionen da wirklich drinstecken etc... Bei Linux und anderen OpenSource Systemen sieht die Welt da schon ganz anders aus...
Im Moment flammt die Diskussion ja wieder etwas auf:
SPD lehnt E-Mail-Spione ab
http://www.abendblatt.de/daten/2007/08/30/788119.html
Neue Diskussion um die Online-Durchsuchung
http://www.sz-online.de/nachrichten/art ... id=1590155
Man darf gespannt sein, was in den nächsten Tagen da rauskommt. Ich bin noch immer ein Gegner einer solchen Maßnahme, denn wer wird sich vor den Bundestrojanern am besten schützen können? Genau, Kriminelle und Terroristen. Die haben das Geld, das Know how und die Manpower, während Privatpersonen von allem zu wenig haben. Kurzum: Hiermit werden die falschen überwacht.
Außerdem werden Terroristen nicht so dämlich sein mit einem PC der vertrauliche Daten enthält ins Internet zu gehen. Das Schlimme ist ja, dass es keinen Schutz vor dem Trojaner gibt
F-Secure hat nämlich folgendes verlauten lassen: "Wir dürfen nicht zwischen 'bösen' und 'guten' Trojanern unterscheiden. Wir haben für uns beschlossen, dass wir sie alle entdecken und stoppen wollen."
Das lustige ist nämlich dass nun auch das FBI solche Überlegungen anstellt. Da kann ich meinen PC ja gleich ungeschützt ins WWW stellen, wenn eh jeder draufschauen kann. Der Bund, Das FBI. Was kommt als nächstes? Payback? die GEZ?
Emsi Software, Hersteller von Sicherheitssoftware, bezieht Stellung zu der aktuellen Bundestrojaner Diskussion. In einem Artikel auf der Emsi Software Website beschreibt der Anti-Malware Spezialist die geschichtliche und juristische Entwicklung der Online-Durchsuchung, die eigentlich durch verschiedene Gerichtsurteile bereits verboten wurde: Ein PC kann lediglich konfisziert werden, um den Festplatteninhalt genau zu durchleuchten.
„Umstritten bleibt jedoch, ob die Onlinedurchsuchung als geheimdienstliche Maßnahme zulässig ist. So soll nach Ansicht des Bundesinnenministeriums die heimlichen Durchsuchungen von PCs für den Verfassungsschutz, den Militärischen Abschirmdienst (MAD) und den Bundesnachrichtendienst (BND) erlaubt sein“, so Christian Mairoll, Geschäftsführer von Emsi Software.
Aber so leicht ist der Zugriff auf einen Rechner nicht. Dazu müssten die Behörden entweder eine passende Sicherheitslücke auf dem Zielsystem ausnützen, per E-Mail einen Trojaner einschleusen oder einen Keylogger Offline installieren. Für den dritten Fall ist ein Hausdurchsuchungsbefehl Voraussetzung, da sich der Beamte direkten Zugriff auf den Rechner verschaffen muss. Der heimlich installierte Keylogger sammelt daraufhin die angefragten Daten und übermittelt sie, sobald der Rechner Online ist.
„Aber: Sowohl Trojaner als auch Keylogger werden von a-squared über die Verhaltensanalyse sofort erkannt und gestoppt“, erklärt Mairoll. „Der Keylogger ist hierbei die wahrscheinlichere Variante, da dieses Verfahren über einen konkreten Durchsuchungsbefehl einfacher durchsetzbar ist.“
Ebenso juristisch machbar ist es, die Leitung der Zielperson am Provider-Knoten zu kontrollieren. So lassen sich allerdings nur E-Mails und Chats überwachen, verschlüsselte Dateiübertragungen können über diesen Weg nicht festgestellt werden.
In der Diskussion um die Ausnutzung einer Sicherheitslücke sorgte die Aussage einiger Sicherheitssoftwarehersteller, mit staatlichen Organen im Zweifelsfall durchaus zu kooperieren, für Unsicherheit. Eine kleine Umfrage von Emsi Software in der Antiviren-Branche zeigte jedoch: Der administrative und technische Aufwand, für jede Regierung dieser Welt spezielle Abänderungen an der Software vorzunehmen, endet entweder in einem Rechts- und Klage-Chaos oder vervielfacht durch den Mehraufwand die Produktpreise. Der allgemeine Tenor aus der Security-Branche lautet: Kunden, die ihre Privatsphäre durch den Kauf von Sicherheitssoftware schützen möchten, haben Anspruch auf den bestmöglichen Schutz - ohne Kompromisse.
„Wir als Hersteller von Sicherheitssoftware möchten an dieser Stelle ganz klar Stellung beziehen und versichern, dass wir auf keinen Fall bewusst eine Lücke in unsere a-squared Produktreihe einbauen, um einen staatlichen Trojaner oder ähnliche Software gewähren zu lassen“, beruhigt Mairoll. „Sollte es irgendwann einmal zu einem Gesetzbeschluss oder Gerichtsurteil kommen, welches uns dazu zwingt, so werden wir die Nutzer unserer Software umgehend darüber informieren.“
Den gesamten Artikel zum Bundestrojaner finden Sie in der ständig erweiterten Emsi Wissensdatenbank unter: http://www.emsisoft.de/de/kb/articles/tec070820/
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