Längstes Topic !!!
zu 1: natürlich nicht
zu 2: auf jeden Kartenauszug, den eine Partei (so nennt mann im VA die Kunden) käuflich erwirbt, werden die Erstellungs- und Fortführungskosten der Stadtgrundkarte anteilig berechnet. Es ist tatsächlich so, dass die alltägliche Arbeit einer Fortführung, d.h. die Karte auf dem aktuellen Stand zu halten unterschätzt wird. Ständig sind Messtrupps unterwegs um Veränderungen (neue Grenzverläufe, Gebäude oder Nutzungsarten) einzumessen - und die Leute (i.d.R. drei) kosten natürlich Geld, ebenso die Kartographen die im Hintergrund an der Fortführung arbeiten.
Tut mir leid für Dich - sei froh, dass es Dir nicht pressiert, sonst käme noch ein 25%-iger Aufschlag dazu (Gebührenordnung der Kommunen).
Hast Du keinen Freund in der Stadtverwaltung? Über den "Dienstweg" wird´s nämlich entscheidend billiger.
zu 2: auf jeden Kartenauszug, den eine Partei (so nennt mann im VA die Kunden) käuflich erwirbt, werden die Erstellungs- und Fortführungskosten der Stadtgrundkarte anteilig berechnet. Es ist tatsächlich so, dass die alltägliche Arbeit einer Fortführung, d.h. die Karte auf dem aktuellen Stand zu halten unterschätzt wird. Ständig sind Messtrupps unterwegs um Veränderungen (neue Grenzverläufe, Gebäude oder Nutzungsarten) einzumessen - und die Leute (i.d.R. drei) kosten natürlich Geld, ebenso die Kartographen die im Hintergrund an der Fortführung arbeiten.
Tut mir leid für Dich - sei froh, dass es Dir nicht pressiert, sonst käme noch ein 25%-iger Aufschlag dazu (Gebührenordnung der Kommunen).
Hast Du keinen Freund in der Stadtverwaltung? Über den "Dienstweg" wird´s nämlich entscheidend billiger.
- Rechtsteufel
- General of the Army

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- Registriert: So 05 Nov, 2006 15:01
Hmm OK macht Sinn. Unter dem Aspekt ist die Einzeichnung dann günstig. Aber eines werde ich nicht verstehen können, trotz Jurastudium: Warum so ein aufwendiges Verfahren für einen Schaukasten der auf einem Gebäude angebracht werden soll (Gebäude und Gelände in Privateigentum wohlgemerkt) . Bei einer Gebäuderrichtung kann ich es verstehen. Aber bei so einem Quatsch? Und dann noch vereinfachtes Verfahren nennen. Oh Mann... *Eigennotiz: Keine Spezialisierung auf Baurecht machen*
Leider gebe ich mich anscheinend mit den falschen Leuten ab * Notiz: Freunde in der Verwaltung suchen*. Ich geh mal zu denen hin und versuche es auf "Armer-Politikwissenschaften-Student-braucht Hilfe". Wenn ich Jura sage, fliege ich bei denen bestimmt haushoch raus^^
Leider gebe ich mich anscheinend mit den falschen Leuten ab * Notiz: Freunde in der Verwaltung suchen*. Ich geh mal zu denen hin und versuche es auf "Armer-Politikwissenschaften-Student-braucht Hilfe". Wenn ich Jura sage, fliege ich bei denen bestimmt haushoch raus^^
Da steckt schon eine Menge Bürokratismus dahinter - das sind teilweise noch Relikte aus der Zeit als die Bauordnungsbehörde noch Baupolizei hieß. Von damals wurden einzelne Bestimmungen (teilweise kritiklos) übernommen und werden erst allmählich in den einzelnen Bundesländern - so es nicht dem Bundesbaugestzt wiederspricht - geändert.
Dazu gehört z.B. dass alles, was höher als 30 cm und unverrückbar mit dem Boden verbunden ist (z.B. Gartenmauer) oder in dem als Verkehrsfläche gewidmetem Raum (z.B. Gehweg) ragt, kartenwürdig ist.
Dazu gehört z.B. dass alles, was höher als 30 cm und unverrückbar mit dem Boden verbunden ist (z.B. Gartenmauer) oder in dem als Verkehrsfläche gewidmetem Raum (z.B. Gehweg) ragt, kartenwürdig ist.
Mann, spannend hier
Aber Bürokratie ist vielleicht ein gutes Stichwort:
Ein Chirurg klopft nach seinem Tod an der Himmelspforte an. Petrus öffnet. Da auch im Himmel die Bürokratie ihr Unwesen treibt, werden vor Einlaß die Daten aufgenommen. Bei der Frage nach dem früheren Beruf antwortet der Kandidat: 'Chirurg'.
Darauf Petrus: 'Dann sind Sie hier aber falsch, der Lieferanteneingang ist hinten!'
Ein Chirurg klopft nach seinem Tod an der Himmelspforte an. Petrus öffnet. Da auch im Himmel die Bürokratie ihr Unwesen treibt, werden vor Einlaß die Daten aufgenommen. Bei der Frage nach dem früheren Beruf antwortet der Kandidat: 'Chirurg'.
Darauf Petrus: 'Dann sind Sie hier aber falsch, der Lieferanteneingang ist hinten!'
- Rechtsteufel
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- Registriert: So 05 Nov, 2006 15:01
Passsend zum Thema Baurechtliche Linien und Petrus 
Die Grenze zwischen Himmel und Hölle war von Unbekannten beschädigt worden. Der Teufel schickt folgendes Telegramm an die Engel: "Unsere Rechtsanwälte hier unten meinen, dass der Himmel die Reparatur vornehmen muss." Die Engel antworten: "Müssen wir wohl. Können nämlich hier oben keinen Rechtsanwalt finden...
Die Grenze zwischen Himmel und Hölle war von Unbekannten beschädigt worden. Der Teufel schickt folgendes Telegramm an die Engel: "Unsere Rechtsanwälte hier unten meinen, dass der Himmel die Reparatur vornehmen muss." Die Engel antworten: "Müssen wir wohl. Können nämlich hier oben keinen Rechtsanwalt finden...
Endlich ist die WM rum:
- man kann wieder Sport sehen ohne Tinitus befürchten zu müssen
- auf den Straßen hört das unartikulierte Brüllen auf und die Fähnchen werden wieder eingerollt
- und man hört endlich wieder deutlich was unsere gloreiche Regierung für "ausgewogene und gerechte" Vorhaben plant.
- man kann wieder Sport sehen ohne Tinitus befürchten zu müssen
- auf den Straßen hört das unartikulierte Brüllen auf und die Fähnchen werden wieder eingerollt
- und man hört endlich wieder deutlich was unsere gloreiche Regierung für "ausgewogene und gerechte" Vorhaben plant.
- Rechtsteufel
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- Registriert: So 05 Nov, 2006 15:01
So, falls es jemanden interessiert: Die Flurkarte mit den Baulinien ist da. Aber schlauer werde ich aus der nicht. Lauter schicke Striche und römische Zahlen. Toll. Sogar mit Kulli die Baulinie eingezeichnet: Zwei Linien a 3 cm. Dafür habe ich 26 EUR bezahlt. Hoffentlich besagen die Linien, dass ich mein "Bauwerk" errichten kann. 
Die Zeichenordnung (Signaturen) können in den einzelnen Bundesländern voneinander abweichen, doch meistens gilt die violette Linie als die Baulinie (sie gibt Größe und Abstand des Bauwerks zur nächsten Flurstücksgrenze vor); mit römischen Zahlen wird überwiegend die Geschoßflächenzahl angegegben.
Ansonsten ist es Dein gutes Recht Dir beim Katasteramt entprechende Aufklärung geben zu lassen.
Ansonsten ist es Dein gutes Recht Dir beim Katasteramt entprechende Aufklärung geben zu lassen.