Was steckt hinter der Rückerstattung?
2022 erhöhte Amazon die Preise für Prime deutlich: Das Monatsabo stieg von 7,99 Euro auf 8,99 Euro, das Jahresabo kletterte von 69 Euro auf satte 89,90 Euro – eine Steigerung von über 30 Prozent. Doch das Landgericht Düsseldorf entschied, dass solche Preisanpassungen ohne explizite Zustimmung der Kundinnen unwirksam sind. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen klagte erfolgreich gegen Amazon und betonte, dass Kundinnen bis zu 62,70 Euro zu viel gezahlt haben könnten.Sammelklage und mögliche Rückzahlungen
Die Verbraucherzentrale plant nun eine Sammelklage, um betroffene Nutzerinnen zu entschädigen. Solltest du während der Preiserhöhung ein Prime-Abo gehabt haben, könntest du dich dafür online registrieren. Es gibt jedoch auch die Möglichkeit, dass Amazon freiwillige Rückerstattungen anbietet – ein Szenario, das in Österreich bereits Realität wurde, wo Kundinnen bis zu 36,50 Euro zurückbekamen.Was sagt Amazon dazu?
Amazon prüft derzeit das Urteil und behält sich vor, in Berufung zu gehen. Das Unternehmen betont, dass Preisanpassungen immer rechtmäßig und transparent kommuniziert wurden. Gleichzeitig verweist Amazon darauf, dass Prime-Abos jederzeit kündbar seien. Dennoch bleibt die Frage offen, ob freiwillige Erstattungen auch in Deutschland umgesetzt werden.Warum bedeutet das für dich?
Als Prime-Kund*in kannst du dein Eintrittsdatum und die gezahlten Gebühren überprüfen. Sollten Rückerstattungen umgesetzt werden, könnte dir je nach Abo-Modell ein gewisser Betrag zustehen.Um welchen Betrag geht es?
Abhängig vom gewählten Abomodell (monatliche oder jährliche Zahlweise) könnten Rückerstattungen bei etwa 12 € pro Jahr für das Monatsabo und rund 20 € pro Jahr für das Jahresabo liegen. Der genaue Betrag richtet sich danach, ob und wie lange die erhöhten Preise gezahlt wurden.Was kann ich tun?
Sobald die Verbraucherzentrale NRW die Klage eingereicht hat, wird das Klageregister vom Bundesamt für Justiz eröffnet. Nach der Eröffnung haben Betroffene die Möglichkeit, sich dort einzutragen und sich der Klage anzuschließen.Auf der Seite der Verbraucherzentrale gibt es die Möglichkeit sich für einen Newsletter anzumelden, um auf dem Laufenden zu bleiben.


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