Kuriose Gesetze und Urteile

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Rechtsteufel
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Kuriose Gesetze und Urteile

Beitrag von Rechtsteufel »

Ich hab mal bisschen im Netz gestöbert und so einige Kuriose Gesetze und Urteile gefunden. Ein paar Kostproben gefällig?

Gesetze und Verordnungen:

§ 26 Landesreisekostengesetz NRW: Stirbt ein Beamter während der Dienstreise, so ist die Dienstreise beendet.

Gesetz über die Anpassung von Versorgungsbezügen: Die einmalige Zahlung wird für jeden Berechtigten nur einmal gewährt.

Eisenbahnkreuzungsgestz:
1 II: Kreuzungen sind entweder höhengleich oder nicht höhengleich.
1 III: Eisenbahnen im Sinne dieses Gesetzes sind die Eisenbahnen, die dem öffentlichen Verkehr dienen, sowie die Eisenbahnen, die nicht dem öffentlichen Verkehr dienen

1314 II BGB:
Eine Ehe kann aufgehoben werden, wenn
1.ein Ehegatte sich bei der Eheschließung im Zustand der Bewustlosigkeit befand
2. ein Ehegatte bei der Eheschließung nicht gewusst hat, dass es sich um eine Eheschließung handelt

Eigentumsverlust bei Bienenschwärmen: Zieht ein Bienenschwarm aus, so wird er herrenlos, wenn nicht der Eigentümer ihn unverzüglich verfolgt oder wenn der Eigentümer die Verfolgung aufgibt. (BGB § 961, ein Gesetz, das bisher noch nie zur Anwendung gekommen ist.)

Urteile:
Der Besitzer eines Kaugummiautomaten ist schadensersatzpflichtig, wenn er seine Geräte nicht regelmäßig auf "Standfestigkeit" prüft. Ein Kunde wurde verletzt, weil er für sein eingeworfenes Geld keine Ware bekam und am Automaten rüttelte, der daraufhin herunterfiel. Die Metallstützen waren durchgerostet. In dem Fall bekam der Siebenjährige 7 000 DM Schmerzensgeld für einen versteiften Finger zugesprochen. (Amtsgericht Frankfurt am Main, 29 C 219/00-69)

In einem Strafprozess, in dem Aussage gegen Aussage steht, kann man von Glück sagen, wenn der belastende Zeuge aus der Pfalz stammt. Da sich der chronische Unfleiß der Pfälzer naturgemäß erschwerend auf ihr berufliches Fortkommen auswirke, versuchten sie, sich anderweitig "durchzuwursteln" und bei jeder Gelegenheit durch irgendwelche Tricks "Pekuniäres" für sich herauszuschlagen, heißt es in der Urteilsbegründung des Richters. Dabei schreckten sie auch nicht davor zurück, jemanden vor Gericht "in die Pfanne zu hauen". Diese Eigenart der Pfälzer mache sie als Zeugen wenig glaubwürdig, weshalb man in einem solchen Falle auf einen Freispruch mangels Beweises hoffen kann, stellte das LG Mannheim in einem Urteil fest. (LG Mannheim, Urt. v. 23.1.1997; (12) 4 Ns 48/96 NJW 1997, 1995)

AG Mönchengladbach: Zwei getrennte Betten in einem Doppelzimmer und daraus resultierender unharmonischer Geschlechtsverkehr während des Urlaubs sind kein Reisemangel, weil dem Gericht mehrere allgemeinübliche Varianten des Beischlafs bekannt sind, die auf einem einzelnen Bett ausgeübt werden können und zwar durchaus zur Zufriedenheit aller Beteiligten. Außerdem hätten die Betten leicht mit etwas Schnur oder einem Hosengürtel, der in seiner ursprünglichen Funktion in diesem Augenblick sicher nicht benötigt wurde, zusammengebunden werden können.Urt. V. 25.04.1991 - 5a C 106/91 (NJW 1995, 884)

AG Berlin: Ein Mann befahl seinem Schäferhund, als sich ein Polizeibeamter in Uniform näherte: "Adolf,sitz! Mach den Gruß!" Der Hund setzte sich und hob die rechte Pfote zum Hitlergruß. Die Staatsanwaltschaft Berlin warf dem Herrchen und seinem Hund Volksverhetzung vor, zu einer Verurteilung kam es allerdings nicht.


Unglaublich, oder? Kennt ihr noch mehr? :wink:
Gast

Beitrag von Gast »

Kein Wunder, dass der deutsche Rechtsapparat so träge ist. Interessant mal zu erfahren welche schwachsinnigen Gesetze es doch gibt!
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Captain
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Beitrag von Captain »

Mein Favorit:
Stirbt ein Beamter während der Dienstreise, so ist die Dienstreise beendet.
Gast

Beitrag von Gast »

Der ist auch mein Favorit, so etwas doofes dann aber auch.
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Rechtsteufel
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Beitrag von Rechtsteufel »

Mein Favorit ist
2. ein Ehegatte bei der Eheschließung nicht gewusst hat, dass es sich um eine Eheschließung handelt
Ich frage mich nur wie man das Beweisen soll :D
snaggy
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Beitrag von snaggy »

Ok, my favorite is:

Eisenbahnen im Sinne dieses Gesetzes sind die Eisenbahnen, die dem öffentlichen Verkehr dienen, sowie die Eisenbahnen, die nicht dem öffentlichen Verkehr dienen.

Ales klar. Ich sags euch: Autos sind autos die auf der Straße fahren und solche die parken. Fragen?
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Mickes
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Beitrag von Mickes »

Also ich kenn noch den:

Aus dem Lebensmittelgesetz:

Eine Gewürzmischung ist eine Mischung aus Gewürzen.

Da wäre ich jetzt aber nicht drauf gekommen^^[/quote]
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