Tell it Dr. Meta - Der Problemlöser
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Hast Du Kummer oder sorgen? Dann verschieb es nicht auf morgen. Du weißt nicht mehr weiter? Erzähl es Dr. Meta. Dr. Meta hat für alle Lebenslagen eine Lösung. Garantiert!
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@Todeskuh Du darfst außerhalb geschlossener Ortschaften die Lichthupe nutzen, um deine Überholabsicht anzuzeigen (§5 Abs. 5 StVO). Jedoch ist darauf zu achten, dass man den anderen nicht nötigt und entgegenkommende Fahrzeugführer nicht blendet. Dicht auffahren und dann wie bekloppt Lichtzeichen geben, könnte Nötigung sein. Besser: Sicherheitsabstand einhalten, zwei mal Lichthupe. Was die Blinker (aka Fahrtrichtungsanzeiger) angeht: Das Ausscheren zum Überholen muss rechtzeitig und deutlich angekündigt werden, dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen (§5 Abs. 4a StVO). Das ist aber in meinen Augen auf der linken Spur einer Autobahn sinnlos. Wo will man da ausscheren zum überholen? Rechts darf man nicht und Links ist die Leitplanke. Kurz gesagt: Ja, kann man schon machen. Einige behaupten, dass der Blinker Nötigung wäre. Das kann man so pauschal nicht sagen. Es kommt auf die Gesamtumstände an. Weitere Ausführungen spare ich mir, sonst schlafen gleich alle ein 
@ Mickes: Verwarnungen werden nirgends vermerkt, wenn du sie innerhalb einer Woche ab erhalt bezahlst. Somit können sie auch nicht verschwinden, da sie nicht angelegt waren. Punkte gibt es auch nicht. Machst du das nicht, wird ein Bußgeldbescheid in der Sache erlassen. Das kostet dann nochmal 22,50 EUR Aufschlag. Bei einem Bescheid bei Verstößen bis 20 Km/h gibt es auch keinen Vermerk. Du musst halt nur mehr zahlen. Vermerke in Form von Punkten gibt es erst bei Geschwindigkeitsverstößen ab 21 Km/h bzw. Rotlichtverstößen. Hier wird gleich ein Bußgeldbescheid erlassen.
@ Mickes: Verwarnungen werden nirgends vermerkt, wenn du sie innerhalb einer Woche ab erhalt bezahlst. Somit können sie auch nicht verschwinden, da sie nicht angelegt waren. Punkte gibt es auch nicht. Machst du das nicht, wird ein Bußgeldbescheid in der Sache erlassen. Das kostet dann nochmal 22,50 EUR Aufschlag. Bei einem Bescheid bei Verstößen bis 20 Km/h gibt es auch keinen Vermerk. Du musst halt nur mehr zahlen. Vermerke in Form von Punkten gibt es erst bei Geschwindigkeitsverstößen ab 21 Km/h bzw. Rotlichtverstößen. Hier wird gleich ein Bußgeldbescheid erlassen.
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Kannst du selber machen. Vermische Wasser mit Zucker im Verhältnis 1:1. Das Wasser unter ständigem rühren solange erhitzen bis sich der Zucker aufgelöst hat und die Flüssigkeit glasklar ist. NICHT KOCHEN! Die Flüssigkeit nach dem Abkühlen am besten in einem geeigneten Behälter im Kühlschrank aufbewahren.
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@ Mickes Ja, bis 10 Tage. Weiter habe ich es nicht getestet. Soll wohl aber auch länger halten.
@ Todeskuh: Verschulden wird beim Auffahrunfall seitens des Auffahrers vermutet. Er trägt in der Regel dann den Schaden. Es sei denn er kann beweisen, dass du ohne ersichtlichen Grund gebremst hast. Du musst aber erstmal nix beweisen.
@ Todeskuh: Verschulden wird beim Auffahrunfall seitens des Auffahrers vermutet. Er trägt in der Regel dann den Schaden. Es sei denn er kann beweisen, dass du ohne ersichtlichen Grund gebremst hast. Du musst aber erstmal nix beweisen.
