Tell it Dr. Meta - Der Problemlöser

Kein anderes passendes Forum gefunden? Dann gehört es hierher!
Benutzeravatar
Rechtsteufel
Brigadier General
Brigadier General
Beiträge: 13662
Registriert: So 05 Nov, 2006 16:01

Tell it Dr. Meta - Der Problemlöser

Beitrag von Rechtsteufel »

Tell it Dr. Meta - Dr. Meta löst jedes Problem!

Hast Du Kummer oder sorgen? Dann verschieb es nicht auf morgen. Du weißt nicht mehr weiter? Erzähl es Dr. Meta. Dr. Meta hat für alle Lebenslagen eine Lösung. Garantiert!
Gast

Beitrag von Gast »

Habe gehört das es erlaubt ist auf der Autobahn wenn ich auf der ganz linken Spur fahre und jemand langsamer ist als ich, dann Blinker links setzen darf und so manzuzeigen das ich überholen will?
Benutzeravatar
Mickes
Captain
Captain
Beiträge: 3219
Registriert: Di 06 Feb, 2007 18:45

Beitrag von Mickes »

Schriftliche Verwarnung mit Verwarnungsgeld wegen Ordnungswidrigkeit - landet das in irgendeiner Akte oder so was, wenn ich das umgehend bezahle ? Wenn ja verschwindet der Eintrag irgendwann wieder ?
Benutzeravatar
Rechtsteufel
Brigadier General
Brigadier General
Beiträge: 13662
Registriert: So 05 Nov, 2006 16:01

Beitrag von Rechtsteufel »

@Todeskuh Du darfst außerhalb geschlossener Ortschaften die Lichthupe nutzen, um deine Überholabsicht anzuzeigen (§5 Abs. 5 StVO). Jedoch ist darauf zu achten, dass man den anderen nicht nötigt und entgegenkommende Fahrzeugführer nicht blendet. Dicht auffahren und dann wie bekloppt Lichtzeichen geben, könnte Nötigung sein. Besser: Sicherheitsabstand einhalten, zwei mal Lichthupe. Was die Blinker (aka Fahrtrichtungsanzeiger) angeht: Das Ausscheren zum Überholen muss rechtzeitig und deutlich angekündigt werden, dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen (§5 Abs. 4a StVO). Das ist aber in meinen Augen auf der linken Spur einer Autobahn sinnlos. Wo will man da ausscheren zum überholen? Rechts darf man nicht und Links ist die Leitplanke. Kurz gesagt: Ja, kann man schon machen. Einige behaupten, dass der Blinker Nötigung wäre. Das kann man so pauschal nicht sagen. Es kommt auf die Gesamtumstände an. Weitere Ausführungen spare ich mir, sonst schlafen gleich alle ein ;)

@ Mickes: Verwarnungen werden nirgends vermerkt, wenn du sie innerhalb einer Woche ab erhalt bezahlst. Somit können sie auch nicht verschwinden, da sie nicht angelegt waren. Punkte gibt es auch nicht. Machst du das nicht, wird ein Bußgeldbescheid in der Sache erlassen. Das kostet dann nochmal 22,50 EUR Aufschlag. Bei einem Bescheid bei Verstößen bis 20 Km/h gibt es auch keinen Vermerk. Du musst halt nur mehr zahlen. Vermerke in Form von Punkten gibt es erst bei Geschwindigkeitsverstößen ab 21 Km/h bzw. Rotlichtverstößen. Hier wird gleich ein Bußgeldbescheid erlassen.
Benutzeravatar
Mickes
Captain
Captain
Beiträge: 3219
Registriert: Di 06 Feb, 2007 18:45

Beitrag von Mickes »

Okay alles klar, gilt das auch so wenn es sich nicht um zu Schnell fahren oder so handelt?
Benutzeravatar
Rechtsteufel
Brigadier General
Brigadier General
Beiträge: 13662
Registriert: So 05 Nov, 2006 16:01

Beitrag von Rechtsteufel »

Kommt auf den Verstoß an. Was hast du denn ausgefressen? Wenn es wirklich nur eine Verwarnung ist, dann wird sie nicht aktenkundig.
Benutzeravatar
Mickes
Captain
Captain
Beiträge: 3219
Registriert: Di 06 Feb, 2007 18:45

Beitrag von Mickes »

Rauchen in der S-Bahn ^^
(Es war Eintracht Auswärtsfahrt und ich war nicht der einzige ... das nur zur Info ;) )
Benutzeravatar
Rechtsteufel
Brigadier General
Brigadier General
Beiträge: 13662
Registriert: So 05 Nov, 2006 16:01

Beitrag von Rechtsteufel »

Ahso, so ein Schnulli. Also keine Verkehrsordnungswidrigkeit. Das wird nirgends vermerkt. Nach der Zahlung ist alles vergeben und vergessen. Natürlich nur, sofern du mit der Kippe keine Schäden angerichtet hast (Zigarette an den Sitzen ausgedrückt o.ä.)
Benutzeravatar
Mickes
Captain
Captain
Beiträge: 3219
Registriert: Di 06 Feb, 2007 18:45

Beitrag von Mickes »

Nein hab ich nicht ;)
Okay also einfach zahlen und gut ist, danke dir !
Benutzeravatar
Rechtsteufel
Brigadier General
Brigadier General
Beiträge: 13662
Registriert: So 05 Nov, 2006 16:01

Beitrag von Rechtsteufel »

Kann noch jemandem geholfen werden?^^
Benutzeravatar
Mickes
Captain
Captain
Beiträge: 3219
Registriert: Di 06 Feb, 2007 18:45

Beitrag von Mickes »

Wo bekomm ich Zuckersirup her ? Ganz normal im Supermarkt ?
Benutzeravatar
Rechtsteufel
Brigadier General
Brigadier General
Beiträge: 13662
Registriert: So 05 Nov, 2006 16:01

Beitrag von Rechtsteufel »

Kannst du selber machen. Vermische Wasser mit Zucker im Verhältnis 1:1. Das Wasser unter ständigem rühren solange erhitzen bis sich der Zucker aufgelöst hat und die Flüssigkeit glasklar ist. NICHT KOCHEN! Die Flüssigkeit nach dem Abkühlen am besten in einem geeigneten Behälter im Kühlschrank aufbewahren.
Gast

Beitrag von Gast »

Was mich noch interessiert wenn mich jemand nötigt und mir dicht auffährt und ich breme und er mir hinten drauf fährt, muss ich dann beweisen warum ich gebremst habe oder wie?
Benutzeravatar
Mickes
Captain
Captain
Beiträge: 3219
Registriert: Di 06 Feb, 2007 18:45

Beitrag von Mickes »

Und das bleibt dann auch halbwegs flüssig ?
Benutzeravatar
Rechtsteufel
Brigadier General
Brigadier General
Beiträge: 13662
Registriert: So 05 Nov, 2006 16:01

Beitrag von Rechtsteufel »

@ Mickes Ja, bis 10 Tage. Weiter habe ich es nicht getestet. Soll wohl aber auch länger halten.

@ Todeskuh: Verschulden wird beim Auffahrunfall seitens des Auffahrers vermutet. Er trägt in der Regel dann den Schaden. Es sei denn er kann beweisen, dass du ohne ersichtlichen Grund gebremst hast. Du musst aber erstmal nix beweisen.
Antworten