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Verfassungsbeschwerde gegen Deckelung der Abmahnkosten gesch

Verfasst: So 14 Feb, 2010 00:33
von Captain
Die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat die Verfassungsbeschwerde eines eBay-Händlers nicht zur Entscheidung angenommen. Er hatte eine Verletzung seines Grundrechts am geistigen Eigentum geltend gemacht, weil er seit einer 2008 erfolgten Änderung des Urheberrechtsgesetzes nicht mehr die vollen Anwaltskosten einer erstmaligen Abmahnung in Rechnung stellen darf.
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/ ... 29956.html

Meine Meinung: Find ich gut! Das tut dem Abmahn-Dschungel Deutschland ganz gut!

Verfasst: So 14 Feb, 2010 10:41
von Rechtsteufel
Genau. Das ist sehr gut. Klaut die Bilder anderer was das Zeug hält. Das verursacht zwar einen großen Schaden beim Urheber, aber hey: Er kann sich ja eh nicht richtig verteidigen, weil der Abmahndeckel den Dieb schützt... ;)

Verfasst: Do 18 Feb, 2010 14:34
von Jason
"großen Schaden beim Urheber" ? Naja.

Wenn das große Konzerne machen bestimmt, wenn aber ein Privatmann versehentlich ein Bild "klaut" dann sollte ihm nicht in selber Manier an die Karre gefahren werden können. Das ist schon richtig so...wenn dann ist das Gesetz eben falsch formuliert ;)

Verfasst: Mo 22 Feb, 2010 16:30
von softi
[quote='Metatron','index.php?page=Thread&postID=146139#post146139']Genau. Das ist sehr gut. Klaut die Bilder anderer was das Zeug hält. Das verursacht zwar einen großen Schaden beim Urheber, aber hey: Er kann sich ja eh nicht richtig verteidigen, weil der Abmahndeckel den Dieb schützt... ;)[/quote]

Ich lese gerade deine Beiträge, Meta^^ Wie immer auf der Seite der Anwälte. Lass mich raten: Du studierst Jura.

Verfasst: Mo 22 Feb, 2010 17:09
von Rechtsteufel
[quote='softi','index.php?page=Thread&postID=146772#post146772']Ich lese gerade deine Beiträge, Meta^^ Wie immer auf der Seite der Anwälte. Lass mich raten: Du studierst Jura.[/quote]

Fällt das schon so sehr auf? Mist... ;)

Aber mal in Ernst: Würdest du es auch nicht scheisse finden, wenn jemand deine Werke ohne zu fragen nutzt?

Verfasst: Mo 22 Feb, 2010 17:15
von softi
Doch. Aber dann würde es mir genügen denjenigen darauf hinzuweisen und ihn zu bitten, dies zu lassen.

Aber in Deutschland ist es eben "Sitte" die Gegenseite gleich abzumahnen, was stets mit empfindlichen Kosten verbunden ist. Und genau deswegen ist es einfach falsch.

Wenn einer auf meinem Parkplatz steht, dann kann ich ihn freundlich darauf hinweisen, dass das ja nicht sein könne oder aber ich bin das ***WORTZENSUR*** und lasse ihn abschleppen. So gesehen brauchen wir in Deutschland eine Arschlochbremse...

Verfasst: Mo 22 Feb, 2010 17:28
von Rechtsteufel
Das Parkplatz-Beispiel ist gut. Dummerweise ist in 99,99% der Fälle der "Übeltäter" nicht zur Stelle ;)

Verfasst: Mo 22 Feb, 2010 17:33
von softi
Dann nimmt man einen Zettel. (Parkplatz)

Oder im WWW eine Mail!

Verfasst: Mo 22 Feb, 2010 17:38
von Rechtsteufel
Kannst du auch ein Lebensnahesbeispiel bringen, wie der Parplatz schnell wieder frei wird?^^

Verfasst: Mo 22 Feb, 2010 17:41
von softi
Mit dir zu diskutieren macht absolut keinen Sinn. Dir gehts nur um deinen Standpunkt. "Nachgeben" (auch beim Parkplatz, Zettal dran, Foto machen und fertig) kennst du nicht. Dabei gabs da so ein Sprichwort...

Verfasst: Mo 22 Feb, 2010 17:44
von Rechtsteufel
Einigen wir uns doch auf einen Kompromiss: Wir haben beide irgendwie Recht :)