Verfassungsbeschwerde gegen Deckelung der Abmahnkosten gesch

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Captain
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Verfassungsbeschwerde gegen Deckelung der Abmahnkosten gesch

Beitrag von Captain »

Die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat die Verfassungsbeschwerde eines eBay-Händlers nicht zur Entscheidung angenommen. Er hatte eine Verletzung seines Grundrechts am geistigen Eigentum geltend gemacht, weil er seit einer 2008 erfolgten Änderung des Urheberrechtsgesetzes nicht mehr die vollen Anwaltskosten einer erstmaligen Abmahnung in Rechnung stellen darf.
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/ ... 29956.html

Meine Meinung: Find ich gut! Das tut dem Abmahn-Dschungel Deutschland ganz gut!
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Rechtsteufel
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Beitrag von Rechtsteufel »

Genau. Das ist sehr gut. Klaut die Bilder anderer was das Zeug hält. Das verursacht zwar einen großen Schaden beim Urheber, aber hey: Er kann sich ja eh nicht richtig verteidigen, weil der Abmahndeckel den Dieb schützt... ;)
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Jason
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Beitrag von Jason »

"großen Schaden beim Urheber" ? Naja.

Wenn das große Konzerne machen bestimmt, wenn aber ein Privatmann versehentlich ein Bild "klaut" dann sollte ihm nicht in selber Manier an die Karre gefahren werden können. Das ist schon richtig so...wenn dann ist das Gesetz eben falsch formuliert ;)
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softi
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Beitrag von softi »

[quote='Metatron','index.php?page=Thread&postID=146139#post146139']Genau. Das ist sehr gut. Klaut die Bilder anderer was das Zeug hält. Das verursacht zwar einen großen Schaden beim Urheber, aber hey: Er kann sich ja eh nicht richtig verteidigen, weil der Abmahndeckel den Dieb schützt... ;)[/quote]

Ich lese gerade deine Beiträge, Meta^^ Wie immer auf der Seite der Anwälte. Lass mich raten: Du studierst Jura.
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Rechtsteufel
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Beitrag von Rechtsteufel »

[quote='softi','index.php?page=Thread&postID=146772#post146772']Ich lese gerade deine Beiträge, Meta^^ Wie immer auf der Seite der Anwälte. Lass mich raten: Du studierst Jura.[/quote]

Fällt das schon so sehr auf? Mist... ;)

Aber mal in Ernst: Würdest du es auch nicht scheisse finden, wenn jemand deine Werke ohne zu fragen nutzt?
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softi
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Beitrag von softi »

Doch. Aber dann würde es mir genügen denjenigen darauf hinzuweisen und ihn zu bitten, dies zu lassen.

Aber in Deutschland ist es eben "Sitte" die Gegenseite gleich abzumahnen, was stets mit empfindlichen Kosten verbunden ist. Und genau deswegen ist es einfach falsch.

Wenn einer auf meinem Parkplatz steht, dann kann ich ihn freundlich darauf hinweisen, dass das ja nicht sein könne oder aber ich bin das ***WORTZENSUR*** und lasse ihn abschleppen. So gesehen brauchen wir in Deutschland eine Arschlochbremse...
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Rechtsteufel
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Beitrag von Rechtsteufel »

Das Parkplatz-Beispiel ist gut. Dummerweise ist in 99,99% der Fälle der "Übeltäter" nicht zur Stelle ;)
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softi
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Beitrag von softi »

Dann nimmt man einen Zettel. (Parkplatz)

Oder im WWW eine Mail!
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Rechtsteufel
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Beitrag von Rechtsteufel »

Kannst du auch ein Lebensnahesbeispiel bringen, wie der Parplatz schnell wieder frei wird?^^
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softi
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Beitrag von softi »

Mit dir zu diskutieren macht absolut keinen Sinn. Dir gehts nur um deinen Standpunkt. "Nachgeben" (auch beim Parkplatz, Zettal dran, Foto machen und fertig) kennst du nicht. Dabei gabs da so ein Sprichwort...
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Rechtsteufel
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Beitrag von Rechtsteufel »

Einigen wir uns doch auf einen Kompromiss: Wir haben beide irgendwie Recht :)
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