Tell it Dr. Meta - Der Problemlöser
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Trockeneis fällt aus, da es so stark kühlt, dass die Geränke platzen können. Das gibt dann eine schöne sauerei und ihr seid weiterhin durstig. Luxuriöser aber teuerer: Ein 12V Kühlschrank.
Hast du eine Kühlbox? Für die Dinger kann man meist Akkus kaufen. Ein Teil ist Wasser, der andere Teil in die Box. Geschickte kann man es kaum lösen.
Hast du eine Kühlbox? Für die Dinger kann man meist Akkus kaufen. Ein Teil ist Wasser, der andere Teil in die Box. Geschickte kann man es kaum lösen.
So ich hätte da mal wieder was
Und zwar folgendes:
Ich bin jetzt in der 11. Klasse eines hessischen Gymnasiums und laut Schulordnung darf ich das Schulgelände in Pausen und Freistunden verlassen. Wenn ich jetzt in der Pause vor dem Tor stehe (also nicht auf dem Schulgelände), haben mir die Lehrer dann noch was zu sagen?
Speziell geht es ums Rauchen. Da ich ja noch nicht volljährig bin darf ich noch nicht rauchen (
) . Jetzt ist die Frage ob die Lehrer in diesem Fall einschreiten dürfen oder nicht (Einschreiten = Eltern informieren und Akteneintrag anlegen) !?
EDIT: Auszug aus dem Hessischen Schulgesetz
Und zwar folgendes:
Ich bin jetzt in der 11. Klasse eines hessischen Gymnasiums und laut Schulordnung darf ich das Schulgelände in Pausen und Freistunden verlassen. Wenn ich jetzt in der Pause vor dem Tor stehe (also nicht auf dem Schulgelände), haben mir die Lehrer dann noch was zu sagen?
Speziell geht es ums Rauchen. Da ich ja noch nicht volljährig bin darf ich noch nicht rauchen (
EDIT: Auszug aus dem Hessischen Schulgesetz
EDIT 2: Auszug aus unserer SchulordnungRauchen ist im Schulgebäude und auf dem Schulgelände nicht gestattet.
Mehr hab ich zu dem Thema nicht gefunden -.-Rauchen, Alkoholgenuss und der Konsum anderer Drogen sind an unserer Schule verboten.
Zuletzt geändert von Mickes am Mo 23 Aug, 2010 19:28, insgesamt 1-mal geändert.
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Nun, vor der Schule ist nicht deren Gelände. Somit würde man auf Anhieb meinen, die olle Lehrerin hätte nichts zu sagen. Auch ist im hessischen Schulgesetz kein weiterer Eintrag zu dem Thema zu finden. Was noch in Frage kommt wäre § 10 JuSchG. Darin ist in Abs. 1 zu lesen:
Übrigens: Du hast Freistunde und rauchst vor dem Tor? Na Du bist ja auch ziemlich clever...
Das Gesetz verbietet dir jedoch nicht das rauchen, es verbietet aber anderen es dir zu gestatten. Klingt kompliziert, ist aber so. In dem Moment wo du das Schulgelände verlässt endet die gesetzliche Aufsichtspflicht und somit auch die Eingriffsmöglichkeit der Lehrer. Die Eingriffsmöglichkeit der Lehrer ist auf das Schulgelände beschränkt. Außer dem hessichen Schulgesetz gibt es noch in Hessen die "Verordnung über die Aufsicht über Schülerinnen und Schüler". Darin ist in Anlage 1 III. zu lesen:(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren an Kinder
oder Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen das Rauchen gestattet werden.
Eine Nachricht an die Eltern kann er aber dennoch schicken, auch wenn sein Zuständigkeitsbereit hinter dem Tor endet.5. Verlassen Schüler in den Fällen der Nrn. 1, 2 und 4 das Schulgrundstück, entfällt die Aufsichtspflicht der Schule. Die Verantwortung für das Verhalten der Schüler tragen in den genannten Fällen ausschließlich die Erziehungsberechtigten. Das gleiche gilt, wenn Schüler das Schulgrundstück eigenmächtig verlassen.
Übrigens: Du hast Freistunde und rauchst vor dem Tor? Na Du bist ja auch ziemlich clever...
