Hallo!
Ihr glaubt nicht mit was für Sachen sich die Gerichte befassen müssen:
Das Sozialgericht Dortmund musste sich mit der Frage beschäftigen ob der Sturz eines schlafenden Beamten von seinem Bürostuhl im Amtszimmer ein Arbeitsunfall war. Der Beamte zog sich dabei Verletzungen zu. Das Gericht stellte fest: Wer während der Arbeit einschläft und vom Bürostuhl fällt und sich verletzt, der hat einen Arbeitsunfall erlitten. Das gilt aber nur dann wenn man infolge der betrieblichen Überarbeitung vom Schlaf übermannt wurde.
Ist das nicht ein bisschen übertrieben? Was meint ihr dazu?
Sturz eines schlafenden Beamten ein Arbeitsunfall?
- Rechtsteufel
- Brigadier General

- Beiträge: 13662
- Registriert: So 05 Nov, 2006 16:01
-
Gast
