Tell it Dr. Meta - Der Problemlöser

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Mickes
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Beitrag von Mickes »

okay perfekt, spar ich mir die Kosten fürs Sirup noch ;)
Gast

Beitrag von Gast »

Wie funktioniert der Nacktscanner für das Handy?
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Rechtsteufel
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Beitrag von Rechtsteufel »

Gar nicht. Es wird einfach im richtigen Moment das Bild einer anderen nackten Frau eingeblendet, die im Program bereits abgespeichert war.
Gast

Beitrag von Gast »

Kann man dann nicht Jamba verklagen wegen Irreführender Werbung?
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Mickes
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Beitrag von Mickes »

So nächstes Problem ;)

Ich suche nach einer Möglichkeit Getränke (und eventuell auch Lebensmittel) über 2 - 3 Tage kühl zu halten und zwar ohne Stromanschlussmöglichkeiten.
Ich hatte mal über Trockeneis nachgedacht, aber ich weiß nicht so genau^^
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Rechtsteufel
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Beitrag von Rechtsteufel »

@ TK Vielleicht. Müsste man im Einzelfall beuurteilen. Irreführende Werbung ist aber eher eine Thematik der Mitbewerber als der Verbraucher.

@ Mickes Hast du keinen Kühlschrank zu Hause? ?(
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Mickes
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Beitrag von Mickes »

Doch aber wir gehen campen und ich weiß nicht ob ich den Kühlschrank a) mitnehmen kann und b) da Strom haben kann ;)
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Rechtsteufel
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Beitrag von Rechtsteufel »

Seid ihr am Wasser? Kühl es doch dort.
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Mickes
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Beitrag von Mickes »

Kühl mal Bier für 30 Leute im Wasser :) Da kommt ja kein Boot mehr vorbei :lol:
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Rechtsteufel
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Beitrag von Rechtsteufel »

Trockeneis fällt aus, da es so stark kühlt, dass die Geränke platzen können. Das gibt dann eine schöne sauerei und ihr seid weiterhin durstig. Luxuriöser aber teuerer: Ein 12V Kühlschrank.

Hast du eine Kühlbox? Für die Dinger kann man meist Akkus kaufen. Ein Teil ist Wasser, der andere Teil in die Box. Geschickte kann man es kaum lösen.
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Mickes
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Beitrag von Mickes »

Also ich hatte mir jetzt überlegt:

Kühltruhe, unten Akkus rein, dann Fleisch/Getränke und oben drauf nochmal Crushed Ice ... denke das ist das Beste oder ?
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Mickes
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Beitrag von Mickes »

So ich hätte da mal wieder was ;)

Und zwar folgendes:
Ich bin jetzt in der 11. Klasse eines hessischen Gymnasiums und laut Schulordnung darf ich das Schulgelände in Pausen und Freistunden verlassen. Wenn ich jetzt in der Pause vor dem Tor stehe (also nicht auf dem Schulgelände), haben mir die Lehrer dann noch was zu sagen?

Speziell geht es ums Rauchen. Da ich ja noch nicht volljährig bin darf ich noch nicht rauchen ( :evil: ) . Jetzt ist die Frage ob die Lehrer in diesem Fall einschreiten dürfen oder nicht (Einschreiten = Eltern informieren und Akteneintrag anlegen) !?

EDIT: Auszug aus dem Hessischen Schulgesetz
Rauchen ist im Schulgebäude und auf dem Schulgelände nicht gestattet.
EDIT 2: Auszug aus unserer Schulordnung
Rauchen, Alkoholgenuss und der Konsum anderer Drogen sind an unserer Schule verboten.
Mehr hab ich zu dem Thema nicht gefunden -.-
Zuletzt geändert von Mickes am Mo 23 Aug, 2010 19:28, insgesamt 1-mal geändert.
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Rechtsteufel
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Beitrag von Rechtsteufel »

Nun, vor der Schule ist nicht deren Gelände. Somit würde man auf Anhieb meinen, die olle Lehrerin hätte nichts zu sagen. Auch ist im hessischen Schulgesetz kein weiterer Eintrag zu dem Thema zu finden. Was noch in Frage kommt wäre § 10 JuSchG. Darin ist in Abs. 1 zu lesen:
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren an Kinder
oder Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen das Rauchen gestattet werden.
Das Gesetz verbietet dir jedoch nicht das rauchen, es verbietet aber anderen es dir zu gestatten. Klingt kompliziert, ist aber so. In dem Moment wo du das Schulgelände verlässt endet die gesetzliche Aufsichtspflicht und somit auch die Eingriffsmöglichkeit der Lehrer. Die Eingriffsmöglichkeit der Lehrer ist auf das Schulgelände beschränkt. Außer dem hessichen Schulgesetz gibt es noch in Hessen die "Verordnung über die Aufsicht über Schülerinnen und Schüler". Darin ist in Anlage 1 III. zu lesen:
5. Verlassen Schüler in den Fällen der Nrn. 1, 2 und 4 das Schulgrundstück, entfällt die Aufsichtspflicht der Schule. Die Verantwortung für das Verhalten der Schüler tragen in den genannten Fällen ausschließlich die Erziehungsberechtigten. Das gleiche gilt, wenn Schüler das Schulgrundstück eigenmächtig verlassen.
Eine Nachricht an die Eltern kann er aber dennoch schicken, auch wenn sein Zuständigkeitsbereit hinter dem Tor endet.

Übrigens: Du hast Freistunde und rauchst vor dem Tor? Na Du bist ja auch ziemlich clever... ;)
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Mickes
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Beitrag von Mickes »

Gute Antwort, danke dir !
Übrigens: Du hast Freistunde und rauchst vor dem Tor? Na Du bist ja auch ziemlich clever... ;)
Es geht mir mehr um die Pausen, bei Freistunden bin ich meistens eh nicht da ;)
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Mickes
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Beitrag von Mickes »

Mal was neues: Wie bekomm ich einen (recht tiefen) Brandfleck aus einem Holztisch raus ?
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