Sollte der Vater von Tim K. als Mittäter bestraft werden?

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Captain
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Sollte der Vater von Tim K. als Mittäter bestraft werden?

Beitrag von Captain »

Sollte der Vater von Tim K. als Mittäter bestraft werden?
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Rechtsteufel
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Beitrag von Rechtsteufel »

Natürlich nicht. Das war doch nicht vorhersehbar.

Wegen was will man ihn den Anklagen, Beihilfe?
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Captain
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Beitrag von Captain »

Beihilfe wohl kaum. Aber die unsichere Aufbewahrung der Waffen wird ihn sicher noch was kosten...
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werner48
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Beitrag von werner48 »

So seh´ ich das auch.
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AngelOfDeath
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Beitrag von AngelOfDeath »

ich denke sie sollte ihn was kosten, aber er hat die 18(!!!!) Waffen anscheinend legal gehabt, das einzige, für das sie ihn ranbekommen könnten wäre warscheinlich höchstens fahrlässige aufbewarung der waffen...
Gast

Beitrag von Gast »

Beihilfe wäre zu krass, aber mmhh Aufbewahrung weiss nicht mal ob es da einen Paragraphen zu gibt?
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Captain
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Beitrag von Captain »

Da kann ich helfen:
http://www.bundesrecht.juris.de/waffg_2002/__36.html

"Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhandenkommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen. Schusswaffen dürfen nur getrennt von Munition aufbewahrt werden, sofern nicht die Aufbewahrung in einem Sicherheitsbehältnis erfolgt."

Die Strafen sind recht hart. Bis zu 5 Jahre Knast, wobei ich nicht sicher bin ob das hier anwendbar ist. Entscheidend sind § 51 Strafvorschriften, § 52 Strafvorschriften, § 53 Bußgeldvorschriften, evtl. § 54 Einziehung.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro geahndet werden.
http://www.bundesrecht.juris.de/waffg_2002/__53.html
(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

[...]

7.
entgegen § 34 Abs. 1 Satz 1 eine erlaubnispflichtige Schusswaffe oder erlaubnispflichtige Munition einem Nichtberechtigten überlässt.
http://www.bundesrecht.juris.de/waffg_2002/__52.html

(4) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe.

Und Fahrlässigkeit ist in jedem Falle gegeben, das steht fest. Da kann ja Meta was dazu sagen...
Johnny
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Beitrag von Johnny »

fahrlässig handelt der, der die "im Verkehr" erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt, 276 II BGB
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werner48
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Beitrag von werner48 »

In welchem "Verkehr bitte? Wird´s jetzt endlich schlüpfrig? :)
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AngelOfDeath
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Beitrag von AngelOfDeath »

ich denke mal, dass johnny da was zum thema fahrlässige töting im straßenverkehrn hat...
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Beitrag von Captain »

Ne, gemeint ist tatsächlich die gängige definition von fahrlässigkeit. Johnny hat schon recht. Und ich denke mal schon, dass man von fahrlässigkeit sprechen kann, in diesem fall. wir kennen zwar nicht alle fakten, aber was da so über den ticker rauscht ist für mich eindeutig...
Johnny
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Beitrag von Johnny »

ich denke mal, dass johnny da was zum thema fahrlässige töting im straßenverkehrn hat...
:D einfach zu geil, aber stimmt schon, wenn mans zum ersten mal hört klingts echt so ;)

es ist so der "rechtsverkehr" gemeint
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