Warnung vor der Seite mega-downloads.net

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Gast

Warnung vor der Seite mega-downloads.net

Beitrag von Gast »

Hallo an alle da draußen,

ich möchte alle warnen vor einer dubiosen Internetseite namens mega-downloads.net

Ich habe heute an meine emailadresse eine Auftrags- und Registrierungsbestätigung dieser Internetseite erhalten und mich dann mal in deren AGBs umgesehen. Die verlangen tatsächlich 8 euro für 24 Monate wenn man sich dort registriert. Das kuriose dabei ist: ich war auf der Seite noch nie!!

Also Achtung vor den dubiosen Machenschaften dieser Internetabzocker. (Firma in UAE und Österreich..)
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Captain
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Beitrag von Captain »

Du bist nicht allein:

http://forum.computerbild.de/plaudereck ... _6261.html
http://forum.computerbetrug.de/showthread.php?t=47602
http://iq.lycos.de/qa/show/206972/mega- ... und+wieso/
http://www.pcwelt.de/forum/erfahrungen- ... s-net.html
http://www.123recht.net/mega-downloads.net__f90907.html
Die Verbraucherzentralen berichten immer wieder Ober das gleiche Problem: Jemand hat eine Internetseite entdeckt, auf der er angeblich seine Lebenserwartung berechnen lassen kann, Kinder entdecken eine Seite mit Bastelanleitungen. „Kostenlos anmelden!“ heißt es da. Doch wer das Anmeldeformular ausfüllt, schließt schon mal ein Jahresabonnement mit dem Anbieter über zirka 80 Euro ab, was nur im Kleingedruckten der Seite steht Der Betrag wird sofort fällig. Zahlen die Betroffenen nicht, kommen erst Mahnungen, dann sehr schnell Bescheide von Inkasso-Unternehmen oder Rechtsanwälten.
Ute Klaus von der Verbraucherzentrale Hessen empfiehlt, solche Rechnung nicht zu bezahlen. „Das Beste ist, wenn die Betroffenen mit der Rechnung und einem Ausdruck der Internetseite zur nächsten Verbraucherzentrale gehen", sagt sie. Meist gebe es eine Möglichkeit, den Vertrag anzufechten Bei Minderjährigen sei der Vertrag un- / wirksam, wenn die Eltern mit dessen Abschluss nicht einverstanden sind. Da die Internetseiten unterschiedlich aufgebaut seien und sich häufig änderten, sei aber in jedem Fall eine Einzelfallprüfung notwendig.

http://www.vzbv.de

[Quelle: Frankfurter Rundschau vom 22.Mai 2007]
#
snaggy
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Beitrag von snaggy »

Das sind abzocker. Aber ohne Reaktion würde ich das nicht lassen...
snaggy
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Registriert: Mo 03 Jan, 2005 23:03

Beitrag von snaggy »

Gibts hier schon was Neues? Was hast du gemacht?
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Captain
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Beitrag von Captain »

Verschoben von NACHRICHTEN AUS ALLER WELT in INTERNET...

:verschoben:
°EgO_EtEk°
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Beitrag von °EgO_EtEk° »

Hi @ all !

ma ne frage, ich hab mich bei megadownloads registriert , hab emails bekommen und und und !
und letzte woche hatte ich post (2. mal , 1. mal >> Mahnung) und die kam vom Inkassobüro in Herford aus Bad Oeynhausen ! und nu muss ich schon 153.48 € zahlen ! und wenn ich nich zahle leiten die weiter schritte ein !
hab bisjetzt imma ignoriert , aber können die mich auch vor gericht ziehen ?
bitte um hilfe !

danke schonma im vorraus und mfg
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Rechtsteufel
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Beitrag von Rechtsteufel »

Hast du denen schon was geschrieben? Wenn nein, könntest du ein Musterschreiben der VZ Rheinland-Pfalz verwenden:

Absender
+ Adresse

Einschreiben mit Rückschein
Anbieter
+ Adresse
Ort und Datum

Ihre unberechtigte Forderung – “Rechnungs-Nr./ Kunden-Nr. …………”

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Schreiben vom .......................... machen Sie einen Betrag in Höhe von ............ Euro für die angebliche Inanspruchnahme einer Internet-Serviceleistung gegen mich geltend.

Ich bin jedoch davon überzeugt, dass ich keinen – zumindest jedoch keinen kostenpflichtigen - Vertrag mit Ihnen abgeschlossen habe.
Sollten Sie anderer Meinung sein, so weisen Sie mir bitte nach, wann und wie es zu einem Vertragsschluss gekommen sein soll, wie Sie mich gemäß den gesetzlichen Bestim¬mungen zum Fernabsatz belehrt und informiert haben.

Nach Inaugenscheinnahme Ihrer Homepage habe ich festgestellt, dass der Preishinweis versteckt ist, offenbar in der Absicht, unentdeckt zu bleiben. Es hat den Anschein, als werde die Leistung kostenlos angeboten. Weiter fehlt es an einer ausreichenden Widerrufsbelehrung.

Den angeblich abgeschlossenen Vertrag fechte ich vorsorglich wegen arglistiger Täuschung an. Zudem widerrufe ich diesen Vertrag hilfsweise nach den Vorschriften über Fernabsatzverträge. Höchst vorsorglich erkläre ich die Anfechtung wegen eines Irrtums über den Inhalt der abgegebenen Willenserklärungen, hilfsweise kündige ich fristlos.

Von Drohungen mit einer unberechtigten Strafanzeige oder einer unzulässigen Eintragung dieser bestrittenen Forderung bei der Schufa sollten Sie Abstand nehmen, da ich mir ansonsten rechtliche Schritte gegen Sie vorbehalte.

Eine Zahlung werde ich nicht vornehmen.

Mit freundlichen Grüßen


(Unterschrift)
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