Quelle: Bild.deSabine W. hatte angegeben, dass sie an dem vermeintlichen Tatabend Spaghetti für Jörg Kachelmann gekocht habe. An einem Messer hätten Ermittler bereits Fingerabdrücke und DNA-Material von Jörg Kachelmann sicherstellen können, berichtete die „Süddeutsche Zeitung“.
Laut „Focus“ hat die Staatsanwaltschaft zudem auch das fragliche Geschirr in der Wohnung von Sabine W. beschlagnahmt – weitere Beweisstücke, die endlich zur Klärung des Falles beitragen?
Tatsache ist: Kachelmanns Verteidiger haben bisher keinen Antrag auf Haftprüfung gestellt.
Wer jetzt schreit: "Aha! Das beweist doch alles!", hat den Sachverhalt falsch verstanden. Die Fingerabdrücke beweisen nur, dass er das Messer in der Hand hatte und die beiden wahrscheinlich zusammen etwas gegessen haben. Das macht ihn aber laut Bild verdächtig. Außerdem hat er keinen Antrag auf Haftprüfung gestellt. Das sollte man aber keinesfalls als Schuldindiz interpretieren. Es bietet sich oft aus taktischen Gründen an die Haftprüfung zu verzögen um weitere Gutachten einzuholen. Wenn man aber auf Teufel komm raus versucht den Antrag durchzupeitschen, könnte das Gericht negativ entscheiden. Die nächste Haftprüfung wäre dann erst nach zwei Monaten möglich bzw. nach drei Monaten von Amts wegen, wenn die Untersuchungshaft 3 Monate angedauert hat und der Beschuldigte noch keine Haftprüfung beantragt bzw. Haftbeschwerde eingelegt hat.
Es könnte natürlich auch sein, dass die Anwälte auf eine Haftbeschwerde setzen. Darüber würde dann das übergeordnete Gericht entscheiden. Hier wird nach Aktenlage entschieden, so dass man auch hier schon etwas entlastendes vorweisen sollte.
Man darf gespannt sein. Die Beweise sehen aber ziemlich dünn aus. Ob das ausreicht zur Verurteilung?