BGH-Entscheidung gegen RTL: Urteil gegen Save.TV aufgehoben

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Captain
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BGH-Entscheidung gegen RTL: Urteil gegen Save.TV aufgehoben

Beitrag von Captain »

Save.TV Ltd., Anbieter des Online-Videorekorders unter
www.save.tv, weist darauf hin, dass der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil
des OLG Dresden gegen Save.TV Ltd. aufgehoben und an das Oberlandesgericht
zurückverwiesen hat. Unter bestimmten Voraussetzungen bleiben
Internet-Videorekorder nach dem BGH-Urteil erlaubt. Save.TV Ltd. kann und
wird seinen Onlinevideorekorder Save.TV unverändert weiter betreiben. Die
Revision gegen das von RTL angestrengte Urteil des OLG Dresden hatte somit
Erfolg.

Nach Ansicht von save.tv hat der BGH zwar festgestellt, dass durch
Online-Videorekorder Urheberrechte verletzt werden können, gleichzeitig aber
in Aussicht gestellt, unter welchen Umständen Online-Videoreokorder zulässig
sind. Erstens muss der Aufzeichnungsprozess vollständig automatisiert sein,
so dass der Kunde als Hersteller der Aufzeichnung gelten muss. Zweitens sind
Sende- und Urheberrecht nicht verletzt, wenn die Aufzeichnungen nicht an
mehrere Kunden, sondern nur an den Hersteller der Kopie weitergegeben
werden. Beide Bedingungen erfüllt der von save.tv angebotene
Onlinevideorekorder nach Ansicht des Unternehmens.

BGH-Richter bestätigt

Nachdem die offizielle Pressemeldung des BGH vom 22.04.2008 zu
unterschiedlichen Interpretationen geführt hatte, zitiert die Frankfurter
Allgemeine Zeitung den BGH-Richter Thomas Koch auf Anfrage damit, dass eine
zulässige Variante verbleibe. Dazu müsse eine Sendung automatisch
gespeichert werden und ausschließlich an einen Empfänger weitergeleitet
werden. Inwieweit dies im Einzelfall zutrifft, muss nun das OLG Dresden
klären, an das der Fall zurückverwiesen wurde.

"Save.TV ist in genau dieser Weise ausgestaltet und erfüllt beide
Voraussetzungen. Aufnahmen werden jeweils individuell durch den Kunden nach
deren Programmierung angelegt, automatisch gespeichert und ausschließlich an
diesen weitergeleitet. Dies wurde auch in den Vorinstanzen ausführlich
dargestellt und war tatbestandliche Grundlage des nun aufgehobenen Urteils
des OLG Dresden. Insofern entspricht Save.TV den Vorgaben des BGH und wird
daher auch in Zukunft seinen Dienst anbieten. Für die Kunden von Save.TV
bedeutet dies, dass Sie auch in Zukunft auf Save.TV zählen können", so
Thomas Kutsch, Geschäftsführer der Save.TV Ltd.

Der Fernsehsender RTL hatte zuvor wegen möglicher Urheberrechtsverstößen
eine Unterlassungsklage gegen Save.TV angestrengt. Das Verfahren (Az. I ZR
175/07) ist ein separates Verfahren, das auf Grund der inhaltlichen Nähe im
Zusammenhang mit den Verfahren gegen andere Anbieter von
Online-Videorekordern entschieden wurde.

Der mehrfache Testsieger Save.TV ist ein internetbasierter Videorekorder.
Über einen Webbrowser oder ein HTML-fähiges Mobiltelefon können TV-Programme
ausgewählt und die Aufnahme programmiert werden. Entscheidet sich ein
Save.TV-Nutzer für eine bestimmte Sendung, wird diese in digitalisierter
Fassung auf einem ausschließlich diesem Kunden individuell zugewiesenen
Speicherplatz auf einem Server gespeichert. Von dort kann nur dieser
Anwender die von ihm aufgezeichnete Sendung zu einem Zeitpunkt seiner Wahl
abrufen.
Interessant. Kennt jemand das Angebot?
Gast

Re: BGH-Entscheidung gegen RTL: Urteil gegen Save.TV aufgeho

Beitrag von Gast »

Nein kenne nur andere Anbieter aber ich finde es eh doof das dagegen geklat wurde, Jeder VHS rekorder kann aufnehmen und es ist doch FreeTv
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DripleX
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Re: BGH-Entscheidung gegen RTL: Urteil gegen Save.TV aufgeho

Beitrag von DripleX »

Jo stimmt schon aber so n neues Gesetz besagt ja, dass diese Aufzeichnungen nur an eine Person gehen darf.
Egal ob Free- oder Pay-TV.
Weil die Filme sind ja trotzdem noch Urhebergeschützt. Denn wenn jetzt einer den Film aufzeichnet und z.B. diesen dann in der öffentlichkeit zeigt, ist dies nicht legal.
Das ist ja im Prinzip des gleiche, als wenn ein Film, tausende Personen runterladen und anschauen würden.
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AngelOfDeath
Captain
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Re: BGH-Entscheidung gegen RTL: Urteil gegen Save.TV aufgeho

Beitrag von AngelOfDeath »

ist es nicht nur illegal, wenn man den film für kommerzielle benutzt?
ich dachte bisher eigentlich, dass das so ist...
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