Die Altersfreigaben der USK und der Obersten Landesjugendbehörden für Computer- und Videospiele sind seit dem 1.4.2003 gesetzlich vorgeschrieben. Sie sollen sicherstellen, dass Kinder und Jugendliche nur Zugang zu Spiele-Software haben, die für ihr jeweiliges Alter unbedenklich ist. Computer- und Videospiele dürfen vom Handel nur an Kinder und Jugendliche der Altersgruppen abgegeben werden, für die sie freigegeben sind. Die Freigabekennzeichnungen finden Sie gut sichtbar auf den Produktverpackungen und Datenträgern.
OHNE ALTERSBESCHRÄNKUNG
Spiele mit diesem Siegel sind aus der Sicht des Jugendschutzes für Kinder jeden Alters unbedenklich. (Sie sind aber nicht zwangsläufig schon für jüngere Kinder verständlich oder gar komplex beherrschbar.)
FREIGEGEBEN AB 6 JAHREN
Die Spiele wirken abstrakt-symbolisch, comicartig oder in anderer Weise unwirklich. Spielangebote versetzen den Spieler möglicherweise in etwas unheimliche Spielräume oder scheinen durch Aufgabenstellung oder Geschwindigkeit zu belastend für Kinder unter sechs Jahren.
FREIGEGEBEN AB 12 JAHREN
Kampfbetonte Grundmuster in der Lösung von Spielaufgaben. Zum Beispiel setzen die Spielkonzepte auf Technikfaszination (historische Militärgerätschaft oder Science-Fiction-Welt) oder auch auf die Motivation, tapfere Rollen in komplexen Sagen und Mythenwelten zu spielen. Gewalt ist nicht in alltagsrelevante Szenarien eingebunden.
FREIGEGEBEN AB 16 JAHREN
Rasante bewaffnete Action, mitunter gegen Spielfiguren sowie Spielkonzepte, die fiktive oder historische kriegerische Auseinandersetzungen atmosphärisch nachvollziehen lassen. Die Inhalte lassen eine bestimmte Reife des sozialen Urteilsvermögens und die Fähigkeit zur kritischen Reflektion der interaktiven Beteiligung am Spiel erforderlich erscheinen.
KEINE JUGENDFREIGABE
Der Inhalt ist geeignet, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen. Voraussetzung für die Kennzeichnung ist, dass § 14 JuSchG Abs. 4 und § 15 JuSchG Abs. 2 und 3 ("Jugendgefährdung") nicht erfüllt sind.
Mehr Informationen über die USK und ihre Arbeit finden sie unter www.usk.de.
Informationen zu den Alterkennzeichnungen der USK
Hatte mal in einen halb anwesenden Zustand was über USK im TV erfahren. Wie ist das denn:
Es gibt die USK und noch irgendein anderen Homo-Verein, der Spiele komplett indiziert. Aber wenn die USK sich ein Spiel, unter den Nagel reißt, ein Aufkleber „FREIGEGEBEN AB 16 JAHREN“ draufklebt, hat der Homo-Verein (sry lieber homo verein, hab Institut/Namen vergessen) keine Chance mehr das spiel in Deutschland zu indizieren. Also sind die bei USK die Guten, richtig?
Gibt’s hier einen Fuchs der hier mal Info geben kann?
Es gibt die USK und noch irgendein anderen Homo-Verein, der Spiele komplett indiziert. Aber wenn die USK sich ein Spiel, unter den Nagel reißt, ein Aufkleber „FREIGEGEBEN AB 16 JAHREN“ draufklebt, hat der Homo-Verein (sry lieber homo verein, hab Institut/Namen vergessen) keine Chance mehr das spiel in Deutschland zu indizieren. Also sind die bei USK die Guten, richtig?
Gibt’s hier einen Fuchs der hier mal Info geben kann?
- Rechtsteufel
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- Registriert: So 05 Nov, 2006 16:01