Quelle: http://www.hr-online.de/website/rubrike ... t_40046813Der Hausmeister handelte an jenem Abend am 27. September im Frankfurter Stadtteil Sossenheim so, wie es sich Politiker und Polizei immer wünschen: Er ist aufmerksam, bemerkt einen Einbruch in einem Kindergarten und alarmiert die Polizei. Doch als Polizisten am Tatort eintrafen, verprügelten sie den 44-Jährigen nach hr-Informationen so heftig, dass er schwer verletzt wurde. Nun ermittelt die Frankfurter Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Körperverletzung im Amt.
Selbst wenn man davon ausgeht, dass sich die Polizisten selbst verteidigen wollen, gehen die Handlungen über das Maß einer zulässigen Notwehr hinaus. Notwehr deckt nur eine Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden. Das ist aber deutlich übers Ziel hinausgeschossen.