Vor einigen Tagen wurde in Presse über ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg (EGMR) berichtet. Darin wurde Deutschland verurteilt einem 52-jährigen Mann 50.000 Euro Schmerzensgeld zu zahlen, da er nachträglich zu einer Sicherungsverwahrung verurteilt worden war. Ein Widerspruch gegen das Urteil wurde abgelehnt. Damit ist das Kammerurteil des Gerichtshofs in dieser Sache vom 17. Dezember 2009 rechtskräftig.
Was sagt ihr zu dem Urteil?
Nachträgliche Sicherungsverwahrung: Urteil des EGMR
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