Pünktlich zum Release von Assassins Creed 2 am heutigen 4. März startet
Ubsioft seine neue Online-Plattform Uplay. Diese wird zum Nutzen aller
kommenden Spiele-Titel nötig sein und zementiert somit die Einschränkung
des Verbraucherrechts durch Wiederverkaufsverbot, Kontenbindung und
Online-Zwang. Anstatt auf gute Entwicklungsarbeit und angemessenem
Verkaufspreise zu vertrauen, setzen leider immer mehr Publisher aus
Angst vor Software-Piraterie darauf, den Spielern selbst für Solo-Titel
eine dauerhafte Online-Anbindung abzuverlangen. Auch Electronic Arts
wird bei dem kommenden Titel Command and Conquer 4 auf ein ähnliches
System setzen.
Künftig sollen alle Ubisoft-Spiele an ein registriertes Benutzerkonto
gebunden werden. Dieses Vorgehen wurde mit Valves Steam bekannt und
sorgte bereits bei dessen Aufkommen im Jahr 2004 bei vielen Spielern für
Unmut. Jüngst hat aber der Bundesgerichtshof entscheiden, dass diese
Maßnahme, die einen Weiterverkauf verhindert, zumindest für online
erworbene Spiele rechtmäßig ist. Ob die Entscheidung auch für im
Geschäft gekaufte Spiele gilt, bleibt aber unklar.
Ich find das totalen Schwachsinn mit diesem Kopierschutz. Was ist denn, wenn zum Beispiel das Internet bei einem ausgefallen ist und man zum Zeitvertreib was zocken will? Geht nicht. Und ich finde es echt unter aller Kanone, dass man für ein Spiel 50€ bezahlen muss und dann auch noch so einen Onlinezwang hat.
Gut, das gibt es in gewisser Weise bei Steam auch, aber da wird man nicht direkt ausm Singleplayer geworfen, wenn man keine Internetverbindung mehr hat.
Und außerdem gibt es ja dort den Offlinemodus, was meiner Meinung nach recht sinnvoll ist, wenn man nicht die ganze Zeit online sein will oder kann.
Das ist eine MEGA-Frechheit von Ubisoft. Der letzte Sauladen. Schon mitbekommen was am WE passiert ist?
Nachdem Ubisoft am 4. März gegen die Kritik vieler Spieler seine neue
Online-Kopierschutz-Plattform gestartet hat, dauerte es keine Woche, bis
viele ehrliche Käufer die von ihnen erworbenen Spiele nicht mehr nutzen
konnten. Wovor auch der Verband für Deutschlands Video- und
Computerspieler (VDVC) gewarnt hatte, ist schnell Wirklichkeit geworden:
Gleich am ersten Wochenende nach dem Verkaufsstart von Assassin's Creed
2 und Silent Hunter 5 waren beide Titel für viele Spieler über zehn
Stunden unspielbar, da keine Verbindung mit dem DRM-Server hergestellt
werden konnte.
Obwohl Ubisoft Nutzern zufolge auf Beschwerden über den Online-Zwang für
Offline-Spiele anfangs mit Unterbindung der Diskussion reagierte, wurde
das Ubisoft-Forum in den letzten Tagen mit hunderten von
Beschwerdebeiträgen geradezu überschwemmt. Mittlerweile gab der
Ubisoft-Community-Manager zumindest zu, dass die lange Downtime und die
Login-Probleme nicht akzeptabel seien. Zudem erfolgte eine knappe
Entschuldigung via Twitter. Viele Spieler kündigten im Ubisoft-Forum an,
nur noch raubkopierte Ubisoft-Titel zu spielen. Entsprechende Software,
die den Kopierschutz entfernt, ist laut diversen Quellen bereits
erhältlich, Ubisoft selbst dementiert das natürlich.
„Die virtuelle Hundeleine hat sich schon Tage nach dem Start verknotet
und alle Versprechen Ubisofts zum neuen Kopierschutz als falsch
enttarnt“, stellt Patrik Schönfeldt vom fest. „Ubisoft sollte diesen
Fehler eingestehen, den Online-Zwang entfernen und verlorenes Vertrauen
der Käufer wieder herstellen.“
Eine zum Start der beiden Spiele vom VDVC auf der CeBIT durchgeführte
Umfrage bei über 250 Spielern in der Intel-Gaming-Hall hat ergeben, dass
vier von zehn Spielern (39,1%) schon vor der Panne einen Kauf von
Einzespieler-Games, die einen ständigen Online-Zugang erfordern,
grundsätzlich ausschlossen. Ein gutes Viertel (26,2%) der Befragten
würde sich den Kauf eines Spiels genau überlegen und nur zugreifen, wenn
es ein herausragend gutes Spiel sei. Nur etwa ein Drittel (34,7%) der
Befragten gab an, bei solch einem Spiel bedenkenlos zuzugreifen. Damit
standen zwei Drittel der Spieler Ubisofts neuem Kopierschutz schon
kritisch gegenüber, als noch alles wie geplant lief. Nach den
Server-Problemen bei Ubisoft dürfte sich der Anteil noch weiter zur
Ablehnung verschoben haben.
Was mich am meisten stört ist das Wiederverkaufsvebot. Denn sobald ich ein Spiel in der Software registriert habe, kann das Spiel keinem anderen Account mehr zugeordnet werden.
Heisst in der Praxis:
- ich kauf mir das Spiel für 40 euros und mehr
- ich registriere es in der Software um damit spielen zu können
- angenommen ich finde das spiel jetzt scheisse (könnte ja bei ubisoft auch mal vorkommen oder?)
- dann kann ich es nicht verkaufen, weil es verboten ist meinen account samt spiel zu veräußern.
ist das noch legal? Fast alles andere was man für Geld kaufen kann, kann man auch wieder verkaufen.
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