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VDVC kritisiert Indizierungen von CoD:MW2 und L4D2


2009-12-03  Rechtsteufel  10 Likes  0 Kommentare 
Der Verband für Deutschlands Video- und Computerspieler (VDVC)
verurteilt die Aufnahme der Originalfassungen der Spiele "Call of Duty:
Modern Warefare 2" und "Left 4 Dead 2" in die "Liste B" der BPjM aufs
Schärfste. Durch diese Indizierung wird nicht nur Werbung für die Spiele
verboten und der Verkauf an Minderjährige erschwert, sondern darüber
hinaus auch eine Beschlagnahme der Medien gefordert. Der VDVC sieht in
diesem Verhalten eine Gängelung mündiger Bürger.

Die BPjM forciert durch dieses Vorgehen, die Weitergabe dieser Spiele,
die ohnehin nur Erwachsene erwerben dürfen, komplett zu verbieten.
Dieses Verbot bezieht sich nicht nur auf den Verkauf - auch Vorführung
wäre durch eine Beschlagnahme verboten. Das bedeutet für die Spieler
ganz konkret, dass nicht mehr gespielt werden dürfte, wenn sich
beispielsweise Freunde in einem Raum mit dem Spieler aufhalten.

Patrik Schönfeldt, Vorstandsmitglied des VDVC, hierzu: "Dieses Vorgehen
wäre in anderen Ländern undenkbar, es zeigt mangelndes Vertrauen in die
eigenen Mitmenschen. Statt einer Bevormundung erwachsener Spieler sollte
sinnvoller Jugendschutz betrieben werden."

Der VDVC fordert dazu auf, von einer Beschlagnahme abzusehen.

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