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Prime-Kunden können Rückzahlung fordern

Gericht kippt Amazon-Preiserhöhung


2025-10-31  Jacqueline  0 Likes  0 Kommentare 
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Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat eine entscheidende Preiserhöhung von Amazon Prime für unwirksam erklärt. Konkret geht es um die Preissteigerung aus dem Jahr 2022, bei der Amazon das Jahresabo von 69 Euro auf 89,90 Euro anhob – ohne explizite Zustimmung der Kundinnen und Kunden. Laut Gericht verstoße die entsprechende Klausel in den Prime-Bedingungen gegen geltendes Recht. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig.

Amazon kündigte an, die Entscheidung sorgfältig prüfen zu wollen. Der Konzern betont weiterhin, transparent gehandelt zu haben. Die Verbraucherzentrale NRW sieht das anders und spricht von einem klaren Verstoß: Unternehmen dürften Preise für laufende Verträge nicht einseitig anpassen. Sie bereitet nun eine Sammelklage vor, um Rückzahlungen durchzusetzen. Betroffene könnten dann die Differenz der vergangenen Jahre erstattet bekommen.

Bis die Klage offiziell eingereicht ist, können sich Kundinnen und Kunden noch nicht registrieren. Klar ist jedoch: Sollte die Entscheidung bestätigt werden, steht Amazon eine breite Rückabwicklungswelle bevor.

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