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Mercedes Erlkönig rast in Unfallstelle - Der aufgebrachte Mo

Verfasst: So 25 Apr, 2010 10:14
von Rechtsteufel
Dabei kam der junge Mann mit seinem Wagen aus ungeklärter Ursache von der Fahrbahn ab und prallte gegen die Mittelleitplanke. Das beschädigte Auto kam auf der linken Spur zum Stehen. Zwei Autofahrer im Alter von 29 und 57 Jahren halfen dem Mann. Nach bisherigen Ermittlungen verließ der 26-Jährige gerade sein Fahrzeug, als der Testfahrer die Unfallstelle erreichte. Er prallte mit dem jungen Mann zusammen, der sofort starb.[...]
Quelle: http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,691031,00.html

Bevor jetzt alle entrüstet:"Hängt die Sau!" schreien, einige Fragen zur Diskussion:

1. Die Helfer hatten Zeit ihre Fahrzeuge abzustellen und dem vermeintlichen Opfer zu helfen, aber keine Zeit um ein Warndreieck zu platzieren?
2. Spiegelonline (=SPON) und andere Boulevardblätter (ja, ich bezeichne SPON bewusst als Boulevard), sprechen von fahrlässiger Tötung. Wer hat denn fahrlässig gehandelt? Der Mercedes Fahrer oder die kleine Rotznase, die gegen die Leitplanke geprallt ist?
3. Kann man einen Autofahrer wirklich anlasten, wenn er in eine ungesicherte Unfallstelle rast? Immerhin ist das eine Autobahn. Da fährt man nun mal, besonders Nachts, scheller als 130 (sofern erlaubt).

Verfasst: So 25 Apr, 2010 11:18
von Captain
Hm, ich glaube die Diskussion kocht nur deswegen so auf, weil es ja einen ähnlichen Fall vor einer Weile schonmal gab. Damals aber hatte soweit ich mich erinnere der Testfahrer wirklich eine unfallverursachende Mitschuld zu tragen (hatte der nicht die schwangere Frau geschnitten, die dann einen Unfall hatte und dabei starb?).

Diesmal seh ich die Sache etwas anders. Dass jemand mit seinem Auto in eine ungesicherte Unfallstelle rast ist tragisch und sicherlich wird der Testfahrer seine Mitschuld zu tragen haben, aber der Mob regt sich zu unrecht auf. Das hätte theoretisch jedem passieren können, vielleicht hätte andere anders reagiert, das ändert aber nichts an der Tatsache. Dem Testfahrer deswegen "fahrlässige Tötung" anzudichten passt zu den Magazinen die so berichten. Natürlich ist es nicht schön, sondern zutiefst traurig, dass es passiert ist, aber man muss erstmal genauestens untersuchen, wie es passieren konnte, dass der Testfahrer die Unfallstelle übersehen hat und dann hineingerast ist...

Verfasst: So 25 Apr, 2010 11:56
von Rechtsteufel
Der Fall aus dem Jahr 2003, den du ansprichst, war noch unfairer.

Dabei verlor eine Fahrerin die Kontrolle über ihr Fahrzeug, da der Testfahrer angeblich zu dicht auffuhr. Die haben die Ermittlungen damals sehr aufwendig betrieben. Es wurde sogar eine SoKo geründet. Unter den in Frage kommenden Verdächtigenden wurde dann Rolf F. ermittelt, Testfahrer bei DaimlerChrysler. Die Zeugenbeschreibungen passt genau auf das schwarze Mercedes-Coupé. Der Fahrer gab an erst um 06:10 Uhr an der Unfallstelle vorbeigekommen zu sein. Der Unfall selbst ereignete sich gegen 06:00 Uhr. Der Fahrer wurde in zwei Instanzen schuldig gesprochen. Zu dem Urteil beigetragen haben die Aussagen der Zeugen, die das Fahrzeug sehr detailliert beschreiben konnten. Und hier ist auch das Problem: Es scheint klar, dass das Auto gedrängelt hat. Es wurde aber nicht nachgewiesen, ob Rolf F. gefahren ist. Das Gericht führte nur eine Weg-Zeit-Berechnung anhand von Tankquittungen durch (Tipp: Wenn was schief geht, lasst die Tankquittungen verschwinden ;)). Zusätzlich gab es noch Zeugenaussagen, die jedoch nichts wirklich stichhaltiges gesagt haben, außer das Rolf F. als „sportlicher“, "dynamischer", teilweise als "gefährlicher" Fahrer bezeichnet wurde. In meinen Augen sind das Indizien, keine Beweise. Auch dieser Fall warf Fragen auf: Laut Tankquittung tankte der Fahrer auf der werkseigenen Tankstelle um 05:22 Uhr den Wagen. Nach eigenen Aussagen, hat er den Wagen danach gesaugt und noch eine CD für die Fahrt gesucht. Somit konnte er nicht um 5.29 Uhr das Werk verlassen haben. Bis zur Unfallstelle waren es vom Werk aus ca. 80 Kilometer. Er hätte die Strecke somit in 30 Minuten schaffen müssen, sofern er um 05:29 Uhr losgefahren ist. Der Angeklagte sagte er hätte das Tempolimit nur um 20 Km/h überschritten. In dem Fall bräuchte er für die Strecke allerdings 41 Minuten. Man sieht: Viele Zweifel. In dubio pro reo? Nicht in dem Fall. Urteile werden nicht vor Gericht entschieden sondern in der Presse.

Ich sage nicht das Rasen OK is. Aber die unter uns, die oft mit dem Auto unterwegs sind, wissen doch, dass es es Schleicher gibt, die plötzlich von der rechten Spur direkt auf linke Spur rüberschwenken. Die ziehen einfach rüber. Dann sind die oft verwundert, dass hinter ihnen plötzlich ein Fahrzeug auftaucht. Die Hardcore Fahrer, setzen nicht mal einen Blinker. Dass die Frau starb, ist tragisch. Aber ist es denn wirklich normal, dass man sich vor einen dicht auffahrenden Fahrzeug so erschreckt und den Lenker verreist? In meinen Augen nicht.

Verfasst: So 25 Apr, 2010 12:11
von Captain
Naja, der Fall damals war wirklich schwer zu beurteilen. Rein rechtlich kann man dazu stehen wie man will.

Dass eine Frau aber aus Schreck ein Lenkrad verreisst, dass kann ich mir schon gut vorstellen. Vielleicht nicht vom dicht auffahren, aber vom Schneiden. Ich sag nicht, dass das damals passiert ist. Aber ich kann mir persönlich vorstellen in einer ähnlichen Situation selbst falsch zu reagieren. Stell dir mal vor ein LKW rast zu schnell an dir vorbei und schneidet dich. Bremsen oder nach rechts? Während du jetzt noch nachdenken kannst, ist es in der Situation nur ein Reflex. Das kann keiner vorhersehen. Von daher kann ich die Frau schon verstehen und muss sagen, dass wenn man einen Verkehrsteilnehmer in eine solche Situation bringt (aufgrund gefährlicher Fahrweise) dann muss man ggf. auch mit den Konsequenzen leben. So seh ich das zumindest^^

Vorverurteilen ist natürlich dennoch nicht die feine Art. Insbesondere weil der aktuelle Fall nur noch wenig mit dem eben besprochenen zu tun hat. Schliesslich hat der Testfahrer den ursprünglichen Unfall nicht ausgelöst. Es war mehr ein "Folgeunfall". Der zudem auch noch dadurch zustandekam, dass die Unfalstelle nicht abgesichert war. Wenn jetzt zwischen Erstunfall und dem zweiten Unfall noch genügend Zeit gewesen ist, dann sinkt in meinen Augen die Schuld des Testfahrers immer mehr. Außer natürlich er hatte links die Bierdose und rechts das Handy in der Hand. Ich frag mich eben, wie er das übersehen konnte. Man rast ja nicht ungebremst in eine Unfallstelle. Was also war der Grund dafür? Er hätte das ja sehen müssen! Das gilt es zu untersuchen. Vorher kann man ja kaum etwas zum Punkt "Fahrlässigkeit" sagen...allein die Tatsache dass er unterwegs war und in einen Unfall verwickelt wurde, sagt für mich nichts aus.

Verfasst: So 02 Mai, 2010 20:44
von Gast
Immer diese looser mit ihren lahmen karren. Autos die nicht mindestens 160 fahren, haben nix auf der Autobahnverloren. Typisch Jungfahrer. Hat mit seiner Schrottkiste einen Mercedes auf dem Gewissen.