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Verfasst: Mo 06 Jun, 2005 21:38
von TheDeath
42 ist alt ^^

Verfasst: Mo 06 Jun, 2005 22:04
von Krissi
TheDeath hat geschrieben:42 ist alt ^^
43 auch :P

Verfasst: Di 07 Jun, 2005 13:01
von Gast
44 auch

Verfasst: Di 07 Jun, 2005 14:53
von TheDeath
45 ist mein PC ^^

Verfasst: Di 07 Jun, 2005 15:01
von Krissi
46 ist nicht der codename vom Hitman

Verfasst: Di 07 Jun, 2005 15:07
von Glatzkopp
46 GigaHerz wärn schon was feines

Verfasst: Di 07 Jun, 2005 15:28
von acid
und mein kleiner router hat grad mal 47 mb ram (ok ein wenig ungrad aber egal..^^)

Verfasst: Di 07 Jun, 2005 16:29
von TheDeath
48 bin ich ö.ö (nene ;D )

Verfasst: Di 07 Jun, 2005 16:38
von Krissi
49 ist knapp vor 50

Verfasst: Di 07 Jun, 2005 16:53
von DAMO
LoL

und 50 ist 50!! :D ;)

Verfasst: Di 07 Jun, 2005 16:53
von acid
50! Ja 50! 50 ist einmalig! Denket daran, euer 50ster Geburtstag ist der letzte auf dem Leute ohne Herzschrittmacher kommen. Auch könnte man noch einige schwarze Haare auf dem Kopf haben (wenn man die schon vorher hatte natürlich, wer rothaarig ist behält halt seine roten Haare..)

Ach ja, 50 ist die einzige Zahl beim Zählen zwischen 49 und (nächste bitte (-. )

Verfasst: Di 07 Jun, 2005 17:17
von Glatzkopp
51 :wink:

Verfasst: Di 07 Jun, 2005 17:27
von acid
52... naja wenn man es durch 2 teilt erhält man 27! Was immerhin die hälfte der gesuchten Zahl (nämlich 52) ist... Vielleicht steht das ja in relation?? Ausserdem hat die 27 (?) äähn 52 in manchen religionen eine besondere stellung. Allerdings wird sich diese erst am jüngsten Tag herausstellen

(GEEEEBT MIR THORAZIIIIIIHN!!!!!!!!!!!)

Verfasst: Di 07 Jun, 2005 17:47
von Schakal
53
§_53 StGB
Tatmehrheit
(1) Hat jemand mehrere Straftaten begangen, die gleichzeitig abgeurteilt werden, und dadurch mehrere Freiheitsstrafen oder mehrere Geldstrafen verwirkt, so wird auf eine Gesamtstrafe erkannt.

(2) 1Trifft Freiheitsstrafe mit Geldstrafe zusammen, so wird auf eine Gesamtstrafe erkannt.
2aJedoch kann das Gericht auf Geldstrafe auch gesondert erkennen;
2bsoll in diesen Fällen wegen mehrerer Straftaten Geldstrafe verhängt werden, so wird insoweit auf eine Gesamtgeldstrafe erkannt.

(3) 1aHat der Täter nach dem Gesetz, nach welchem § 43a Anwendung findet, oder im Fall des § 52 Abs.4 als Einzelstrafe eine lebenslange oder eine zeitige Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren verwirkt, so kann das Gericht neben der nach Absatz 1 oder 2 zu bildenden Gesamtstrafe gesondert eine Vermögensstrafe verhängen;
1bsoll in diesen Fällen wegen mehrerer Straftaten Vermögensstrafe verhängt werden, so wird insoweit auf eine Gesamtvermögensstrafe erkannt.
2§ 43a Abs.3 gilt entsprechend.

(4) § 52 Abs.3 und 4 Satz 2 gilt sinngemäß.

Verfasst: Di 07 Jun, 2005 17:51
von acid
Fang bitte nicht mit sowas an, meine bessere (upgedatete) Hälfte arbeitet bei nem anwalt.. Ich seh das zeug immerzu und mag es nicht ^^