Pastegame
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LordHellsing
- Second Lieutenant

- Beiträge: 1877
- Registriert: Mi 31 Mai, 2006 23:08
Wir unterscheiden 5 Stufen des Alkoholgenusses.
Stufe 1
Ein normaler Werktag …sagen wir Mittwoch 23 Uhr. Du hattest ein paar Bier und willst jetzt eigentlich nach Hause gehen den du musst ja morgen früh raus zu Arbeit. Da gibt jemand noch eine Runde aus. Ein selbständiger Nichtangestellter.
Und du sagt: Ach komm so lang ich noch 7 Stunden Schlaf hab ist es ok.
Stufe 2
12 Uhr du hattest noch 4 Bier hast gerade angeregt 20 Minuten über Kunstrasen diskutiert. Du warst dagegen. Du willst jetzt eigentlich wieder nach Hause, weil dein Schutzengel sagt: „ Ey geh jetzt …du musst morgen zur Arbeit“
Aber da erscheint auf deiner rechten Schulter das kleine Teufelchen und sagt:
„Nein, es ist gerade so lustig ist doch eine super Clique hier. Komm bleib noch. Solange du 6 Stunden Schlaf hast ist es ok“
Stufe 3
1 Uhr du hast mit Bier trinken aufgehört, zugunsten von Tequillaaaa! Und zwar gleich 15 Stück! Du hast gerade wieder 20 Minuten leidenschaftlich über Kunstrasen diskutiert. Du warst dafür! Darüber hinaus bist du der Ansicht: Lallend „Die Kellnerin ist die schönste Frau der Welt“ Du möchtest überhaupt die ganze Menschheit nicht nur umarmen, sondern erlösen. Auf dem Weg zum Klo gibt’s du dem unbekannten Gast am Ende des Tresens einen aus, einfach weil dir sein Gesicht gefällt. Auf dem Klo kriegst du einen Lachflash, denn da steht ein neuer Spruch an der Wand den du noch nicht kanntest. „Lieber in der Kaiserin als ImPerator“ Du gibst dich Fantasien hin wie: lallend „Wenn wir uns eine eigene Kneipe kaufen würden, könnten wir für immer zusammen leben“
Stufe 1
Ein normaler Werktag …sagen wir Mittwoch 23 Uhr. Du hattest ein paar Bier und willst jetzt eigentlich nach Hause gehen den du musst ja morgen früh raus zu Arbeit. Da gibt jemand noch eine Runde aus. Ein selbständiger Nichtangestellter.
Und du sagt: Ach komm so lang ich noch 7 Stunden Schlaf hab ist es ok.
Stufe 2
12 Uhr du hattest noch 4 Bier hast gerade angeregt 20 Minuten über Kunstrasen diskutiert. Du warst dagegen. Du willst jetzt eigentlich wieder nach Hause, weil dein Schutzengel sagt: „ Ey geh jetzt …du musst morgen zur Arbeit“
Aber da erscheint auf deiner rechten Schulter das kleine Teufelchen und sagt:
„Nein, es ist gerade so lustig ist doch eine super Clique hier. Komm bleib noch. Solange du 6 Stunden Schlaf hast ist es ok“
Stufe 3
1 Uhr du hast mit Bier trinken aufgehört, zugunsten von Tequillaaaa! Und zwar gleich 15 Stück! Du hast gerade wieder 20 Minuten leidenschaftlich über Kunstrasen diskutiert. Du warst dafür! Darüber hinaus bist du der Ansicht: Lallend „Die Kellnerin ist die schönste Frau der Welt“ Du möchtest überhaupt die ganze Menschheit nicht nur umarmen, sondern erlösen. Auf dem Weg zum Klo gibt’s du dem unbekannten Gast am Ende des Tresens einen aus, einfach weil dir sein Gesicht gefällt. Auf dem Klo kriegst du einen Lachflash, denn da steht ein neuer Spruch an der Wand den du noch nicht kanntest. „Lieber in der Kaiserin als ImPerator“ Du gibst dich Fantasien hin wie: lallend „Wenn wir uns eine eigene Kneipe kaufen würden, könnten wir für immer zusammen leben“
- Rechtsteufel
- Brigadier General

- Beiträge: 13662
- Registriert: So 05 Nov, 2006 16:01
An das äußere Erscheinungsbild eines Prozessbeteiligten im Gerichtssaal dürfen keine übersteigerten, an den Anschauungen früherer Zeiten orientierte Anforderungen mehr gestellt werden. Freizeitkleidung, Berufskleidung, kurze Hosen, “bauchfreie” Shirts u.Ä. werden regelmäßig nicht als die Würde des Gerichts verletzend erachtet. Etwas anderes gilt, wenn der Betreffende in einer aus dem Rahmen fallenden Bekleidung oder Erscheinung auftritt, um bewusst zu provozieren (§ 178 GVG).
Das Berliner Kammergericht hatte am 08.11.2007 folgendes Problem gelöst (Aktenzeichen: 1 AR 818/07 – 1 Ws 90/0):
Nach den auch vom Betroffenen [...] nicht bestrittenen Feststellungen [...] ist er als Zeuge in der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten in provozierender Absicht in völlig unangemessener Kleidung erschienen. Seine lange Hose bestand nach der detaillierten Beschreibung des Vorsitzenden, die dieser sowohl in einem Protokollvermerk ausführlich niedergelegt und auch in dem angefochtenen Beschluss nochmals plastisch beschrieben hat, offenkundig aus mehr großflächigen Löchern als Stoff. Auf die Frage nach dem Sinn eines derartigen Aufzugs antwortete der 41 Jahre alte Zeuge, von Beruf Inhaber der Firma “...”, u.a.: “er habe keine andere Hose und auch kein Geld zum Kauf einer anderen Hose”.
Das Amtsgericht hatte eine Ordnungsstrafe in Höhe von 300,00 Euro für die Hose verhängt. Darüber hatte sich der Zeuge beschwert. Das Kammergericht hatte ein Einsehen und reduzierte das Ordnungsgeld auf 100,00 Euro, damit dem Mann noch Geld übrig bleibt, um sich eine neue Hose zu kaufen.
Das Berliner Kammergericht hatte am 08.11.2007 folgendes Problem gelöst (Aktenzeichen: 1 AR 818/07 – 1 Ws 90/0):
Nach den auch vom Betroffenen [...] nicht bestrittenen Feststellungen [...] ist er als Zeuge in der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten in provozierender Absicht in völlig unangemessener Kleidung erschienen. Seine lange Hose bestand nach der detaillierten Beschreibung des Vorsitzenden, die dieser sowohl in einem Protokollvermerk ausführlich niedergelegt und auch in dem angefochtenen Beschluss nochmals plastisch beschrieben hat, offenkundig aus mehr großflächigen Löchern als Stoff. Auf die Frage nach dem Sinn eines derartigen Aufzugs antwortete der 41 Jahre alte Zeuge, von Beruf Inhaber der Firma “...”, u.a.: “er habe keine andere Hose und auch kein Geld zum Kauf einer anderen Hose”.
Das Amtsgericht hatte eine Ordnungsstrafe in Höhe von 300,00 Euro für die Hose verhängt. Darüber hatte sich der Zeuge beschwert. Das Kammergericht hatte ein Einsehen und reduzierte das Ordnungsgeld auf 100,00 Euro, damit dem Mann noch Geld übrig bleibt, um sich eine neue Hose zu kaufen.
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orangensaft
- Private First Class

- Beiträge: 44
- Registriert: Do 08 Feb, 2007 17:17



