TraffiStar S330 oder Autofahrer stopfen Finanzlöcher
- Rechtsteufel
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Nein, denn das wäre Vorsatz. Und ein Vorsatz ist nochmal eine andere Geschichte. Ich bin sicher das keiner von uns vorsätzlich zu schnell fährt, oder? 
Jetzt heißt es abwarten. Mal schauen wie andere Gerichte entscheiden. Da kann man sich schon etwas orientieren. Leider gibt es in Deutschland kein Case Law...
Jetzt heißt es abwarten. Mal schauen wie andere Gerichte entscheiden. Da kann man sich schon etwas orientieren. Leider gibt es in Deutschland kein Case Law...
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Eine "Musterlösung" gibt es in solchen Fällen nicht. Ich persönlich würde diese Verteidigungsstrategie nur als allerletztes Mittel verwenden. Das Gericht B muss nicht genauso entscheiden wie Gericht A. Vieles hängt vom Richter ab. Außerdem haben bisher nur zwei Gerichte so entschieden. Eine gewisse Tendenz in der Rechtsprechung kann man daraus (noch) nicht ableiten. Es gibt durchaus Richter, die sind über 50 Jahre alt, hatten nie einen Führerschein und entscheiden in Verkehrssachen. Man braucht kein Jurist sein um zu wissen, wie ein solcher Richter entscheiden wird (sehr wahrscheinlich zu deinem Ungunsten). Außerdem ist fraglich, ob das Urteil des Bundesverfassungsgerichts auf Blitzerfotos tatsächlich anwendbar ist. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil angenommen, dass das allgemeinen Persönlichkeitsrecht durch Videoaufnahmen verletzt wird, da schließlich jeder Bürger auch bei ordnungsgemäßer Fahrweise aufgenommen wird. Bei Blitzern ist dies jedoch nicht gegeben, da nur Personen erfasst werden, die unter Verdacht stehen eine Tempoüberschreitung begangen zu haben. Die im Artikel genannte Entscheidung von zwei Amtsrichtern wurde damit begründet, dass ein Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung bereits dann vorliegt, wenn “zur Identifizierung des verdächtigen Fahrers ein Bild technisch fixiert (wird), das als Beweismittel jederzeit abrufbar ist und aufbereitet und ausgewertet werden kann“.
Dennoch ist es in vielen Fällen empfählenswert gegen einen Bußgeldbescheide Einspruch einzulegen. Auch wenn man nicht unbedingt im Recht ist. Dies hat einen entscheidenden Vorteil: Wird ein Fahrverbot angeordnet, wird dieses durch den Einspruch aufgeschoben. So kann man das Fahrverbot im besten Fall auf die Urlaubszeit hinausschieben. Auch kann man dadurch auf eine Verjährung spekulieren.
Natürlich lohnt sich ein Widerspruch nur bei Verstößen im Punktebereich. Bei Micky Maus Verstößen mit einer Verwarnung lohnt sich die Mühe nicht.
Dennoch ist es in vielen Fällen empfählenswert gegen einen Bußgeldbescheide Einspruch einzulegen. Auch wenn man nicht unbedingt im Recht ist. Dies hat einen entscheidenden Vorteil: Wird ein Fahrverbot angeordnet, wird dieses durch den Einspruch aufgeschoben. So kann man das Fahrverbot im besten Fall auf die Urlaubszeit hinausschieben. Auch kann man dadurch auf eine Verjährung spekulieren.
Natürlich lohnt sich ein Widerspruch nur bei Verstößen im Punktebereich. Bei Micky Maus Verstößen mit einer Verwarnung lohnt sich die Mühe nicht.
