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Online-Durchsuchungen: Urteil aus Karlsruhe

Verfasst: Mi 27 Feb, 2008 13:05
von Captain
Die Wirtschaftsinitiative "no abuse in internet" (naiin) hat die am
Mittwoch verkündete Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Thema
"heimliche Online-Durchsuchungen" begrüßt. Der Erste Senat hatte zuvor eine
Regelung im nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz, die der
Sicherheitsbehörde ausdrücklich den heimlichen Zugriff auf Computer und
Dateien von Verdächtigen gestattet, als unvereinbar mit dem Grundgesetz und
für nichtig erklärt.


Zugleich mahnte naiin die Parteien der Großen Koalition im Hinblick auf eine
mögliche bundesweite Einführung des Ermittlungsinstruments zur Wahrung
rechtsstaatlicher Prinzipien und von Bürgerrechten. "Angesichts der
gegenwärtigen Bedrohung durch den Terrorismus ist es zwar notwendig, den
Strafverfolgungsbehörden das Instrument der heimlichen Online-Durchsuchungen
an die Hand zu geben. Derlei Maßnahmen sollten allerdings stets unter
richterlichen Vorbehalt stehen", fordert naiin-Präsident Arthur Wetzel.

Darüber hinaus plädiert die Initiative, die sich im Auftrag der deutschen
Internet-Wirtschaft der Bekämpfung von Online-Kriminalität widmet, dafür,
parlamentarische Kontrollgremien einzusetzen, die den rechtmäßigen Einsatz
von "heimlichen Online-Durchsuchungen" durch die Strafverfolgungsbehörden
überwachen und sicher stellen. Auch sollten Betroffene ähnlich wie beim
Lauschangriff im Nachhinein - auch wenn erst nach Abschluss der
Ermittlungen - über den Eingriff in ihre Privatsphäre informiert werden.

Außerdem fordert naiin, den Einsatz des Ermittlungsinstruments schon per
Gesetz ausschließlich auf die Terrorismus-Abwehr zu begrenzen. "Zwischen
einem Staat, der seine Bürger beschützt, und einem Überwachungsstaat sollten
Welten liegen. Dieser Unterschied muss deutlich werden. Und das bedeutet,
dass Maßnahmen wie 'heimliche Online-Durchsuchungen' nur dann zum Einsatz
kommen, wenn andere Ermittlungsmethoden scheitern", so Wetzel.
Quelle: Pressemeldung

Was sagt ihr zu dem Urteil aus Karlsruhe?

Verfasst: Mi 27 Feb, 2008 13:39
von Rechtsteufel
Also ich finde das Urteil gut. Aber ganz verneint hat Karlsruhe die Onlinedurchsuchung ja nicht. Unter bestimmten Bedingungen wäre das durchaus möglich. Zum Glück wurde die Hürde jedoch hoch angesetzt.

Verfasst: Mi 27 Feb, 2008 16:51
von DripleX
Ich finde das Urteil auch gut.
Endlich haben die verstanden, dass die online-Durchsuchungen, ohne Vorwand, gegen das GG sind.

Verfasst: Mi 27 Feb, 2008 17:14
von Gast
Das Urteil ist gut, auch gut das die Durchsungen nur unter sehr strengen Auflagen genehmigt sind.

Verfasst: Mo 17 Mär, 2008 20:07
von Captain
Ich finde es auch gut. Ich befürchte nur dass unser Innenminister nicht so schnell aufegeben wird...