BGH urteilt: WLAN-Anschluss muss gesichert sein
Verfasst: Mi 12 Mai, 2010 17:02
Wer einen Internet-Zugang über WLAN nutzt, ist nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofes dazu verpflichtet, diesen mit einem individuellen Passwort zu sichern (Aktenzeichen: BGH I ZR 121/08). Bei Zuwiderhandlung droht dem Anschluss-Inhaber eine Abmahnung in Höhe von 100 Euro, wenn sich jemand ohne Erlaubnis mit dem ungesicherten WLAN verbindet und anschließend illegal Daten aus dem Internet herunterlädt.
In einem Prozess klagte eine Musikerin (Inhaberin der Rechte an einem Musiktitel), dass deren Musiktitel über einem privaten Internet-Anschluss von einer Tauschbörse heruntergeladen wurde. Der Anschluss-Inhaber konnte jedoch zweifelsfrei belegen, diesen Download nicht getätigt zu haben, der er zu der Zeit im Urlaub war.
Die Karlsruher Richter haben im konkreten Fall beschlossen, dass sich daraus jedoch kein Anspruch auf Schadensersatz ableiten lässt, sondern lediglich ein Anspruch auf Unterlassung besteht.
Quelle: Pressemitteilung
http://www.oo-software.com/home/wlan
In einem Prozess klagte eine Musikerin (Inhaberin der Rechte an einem Musiktitel), dass deren Musiktitel über einem privaten Internet-Anschluss von einer Tauschbörse heruntergeladen wurde. Der Anschluss-Inhaber konnte jedoch zweifelsfrei belegen, diesen Download nicht getätigt zu haben, der er zu der Zeit im Urlaub war.
Die Karlsruher Richter haben im konkreten Fall beschlossen, dass sich daraus jedoch kein Anspruch auf Schadensersatz ableiten lässt, sondern lediglich ein Anspruch auf Unterlassung besteht.
Quelle: Pressemitteilung
http://www.oo-software.com/home/wlan