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YouTUbe

Verfasst: Mo 29 Mär, 2010 18:02
von Gast
Halli Hallo

Gibt es eine Möglichkeit sich die Videos von YouTUbe als mp3 zu ziehen und bzw ist das legal oder illegal?

Verfasst: Mo 29 Mär, 2010 19:32
von Rechtsteufel
Wenn du die Musik aus den Videos ziehen willst, empfehle ich den "FreeYoutube to mp3 Converter". Du fügst den Link ein und stellst ein wo er die mp3 speichern soll. Den Rest übernimmt das Programm. *Klick mich*

Verfasst: Di 30 Mär, 2010 11:40
von Gast
Und legal oder illegal

Verfasst: Do 01 Apr, 2010 22:52
von Captain
ist legal - mit "MyTube BigPack 3" kannst du die Videos auf die Festplatte speichern, bearbeiten und in versch. Formate konvertieren. Du kannst auch nur die Tonspur nutzen.

Verfasst: Fr 02 Apr, 2010 15:59
von Rechtsteufel
Natürlich nur solange du das nicht dazu nutzt, die Songs weiter zu verteilen. Eigengebrauch kein Problem.

Verfasst: Fr 02 Apr, 2010 16:22
von Captain
Jopp. Also eine öffentliche Massenaufführung kann ich auch nicht empfehlen ;) Also: Kein Public Viewing, mkay?^^

Verfasst: Fr 02 Apr, 2010 18:23
von werner48
Das kleine Tool funktioniert hervorragend, wirklich empfelenswert!
Ich verwende es überwiegend für Wortbeiträge, z.B. Mundartvorträge - da braucht´s meist kein Bild dazu, kostet nur unnötig Speicherplatz.

Verfasst: Mo 05 Apr, 2010 02:02
von Mickes
Seid ihr sicher, dass das legal ist? Kommt es nicht drauf an ob das hochgeladene Lied legal ist oder nicht? Also ob derjenige, der das Video hochgeladen hat auch die Copyrights besitzt oder so?
Ich dachte ich hätte sowas mal gelesen ;)

Verfasst: Mo 05 Apr, 2010 12:27
von Rechtsteufel
Diese Information ist prinzipiell richtig. Es kommt darauf an, ob das Musikstück eine rechtswidrige Vorlage darstellt. Du kannst davon ausgehen, dass die meisten Nutzer keine Recht an dem Werk besitzen. Demnach wäre der Download rechtwswidrig. Allerdings kann man das als strittig betrachten, da Youtube seit 2007 Gebühren an die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) abführt. Aufgabe der GEMA ist es Aufführungs- und Vervielfältigungsrechte von Mitgliedern zu "verwalten". Youtube zahlt eine Pauschalabgabe. Das Geld wird dann an die Mitglieder verteilt. Somit wurde das Nutzungsentgeld bereits erbracht. Sofern du also nur Musik von GEMA Mitgliedern downloadest, sollte es keine Probleme geben.

Aber betrachten wir es mal realistisch: Wie soll der Urheber erfahren, wer sein Werk von Youtube runtergeladen hat? Das geht nur dann, wenn er die IP Adresse hat, um so die Anschrift beim Provider zu erfragen hat. Die IP selbst bekommt er nur, wenn er eine Strafanzeige stellt und die Staatsanwaltschoft Zeit und Lust hat das Vergehen zu verfolgen. Dann müsste der Urheber bei der Staatsanwaltschaft nach der IP Adresse fragen. Dies wurde früher gern so praktiziert, mittlerweile jedoch nicht mehr. Insbesondere aus dem Grund, dass es einige Gerichte gab, die von der Praxis nicht besonders begeistert waren. Deshalb versohlen die Urheber lieber Youtube den Arsch, weil a) Youtube mehr Geld hat und b) es einfacher zu greifen ist.

Solange du nicht der "Downloadbaron" bist, der die Sachen irgendwie weiter veräußert oder selbst verbreitet (=die Musik wiederum selbst bei Youtube einstellst), sollte es keine Probleme geben.

Guckst Du auch hier § 53 UrhG

Verfasst: Mo 05 Apr, 2010 13:03
von Mickes
Na das ist doch mal ne hilfreiche Antwort, Merci beaucoup ;)