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Vorratsdatenspeicherung gekippt!

Verfasst: Mi 03 Mär, 2010 14:13
von Captain
Die Vorratsdatenspeicherung wurde vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig eingestuft, weil sie gegen Art. 10 des Grundgesetzes verstößt. Der Artikel regelt das Post- und Fernmeldegeheimnis. Bei der Datenspeicherung handelt es sich „um einen besonders schweren Eingriff mit einer Streubreite, wie sie die Rechtsordnung bisher nicht kennt“, sagte Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier.

http://www.bundesverfassungsgericht.de/ ... 0-011.html

Was sagt ihr zu dem Richterspruch?

Verfasst: Mi 03 Mär, 2010 19:53
von werner48
Ich habe eigentlich nichts anderes erwartet.

Nebenbei bemerkt: ich bin mehr als nur amüsiert, dass die wahren Herrschenden die Richter des Verfassungsgerichtes sind - was unsere Volksvertreter manchmal an "Gesetzen" ausbrüten bedarf schon viel Toleranz um sie nicht als "dämlich" zu bezeichnen; und dieses "dämlich" wäre dann sogar noch eine Beleidigung der angeblich so bescheuerten Blondinen...

Verfasst: Mi 03 Mär, 2010 23:02
von Rechtsteufel
Na ja so ganz gekippt ist es ja nicht. Das BVG hält die Vorratsdatenspeicherung nicht für grundsätzlich unzulässig. Es wurde nur festgestellt, dass die aktuelle gesetzliche Regelung nicht dem Grundrecht auf Telekommunikationsfreiheit genüge.