Pastegame
Der Adventszeit gerecht werdend soll hier in alphabetischer Reihenfolge alles was irgendwie auf Deinem/einem Wunschzettel landen kann (echte oder witzige Wünsche) gelistet werden - aber nicht nur mit Namen, sondern auch ein treffendes Bild muß schon mit dabei sein.
"Unmögliche" Buchstaben (z.B. Q, X, Y) dürfen ausgelassen werden.
"Unmögliche" Buchstaben (z.B. Q, X, Y) dürfen ausgelassen werden.
§ 2 Maßnahmen
(1) Der Arbeitgeber hat unter Zugrundelegung des Anhangs geeignete organisatorische
Maßnahmen zu treffen oder geeignete Arbeitsmittel, insbesondere mechanische
Ausrüstungen, einzusetzen, um manuelle Handhabungen von Lasten, die für die
Beschäftigten eine Gefährdung für Sicherheit und Gesundheit, insbesondere der
Lendenwirbelsäule mit sich bringen, zu vermeiden.
(2) Können diese manuellen Handhabungen von Lasten nicht vermieden werden,
hat der Arbeitgeber bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5 des
Arbeitsschutzgesetzes die Arbeitsbedingungen insbesondere unter Zugrundelegung des
Anhangs zu beurteilen. Aufgrund der Beurteilung hat der Arbeitgeber geeignete Maßnahmen
zu treffen, damit eine Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten
möglichst gering gehalten wird.
(1) Der Arbeitgeber hat unter Zugrundelegung des Anhangs geeignete organisatorische
Maßnahmen zu treffen oder geeignete Arbeitsmittel, insbesondere mechanische
Ausrüstungen, einzusetzen, um manuelle Handhabungen von Lasten, die für die
Beschäftigten eine Gefährdung für Sicherheit und Gesundheit, insbesondere der
Lendenwirbelsäule mit sich bringen, zu vermeiden.
(2) Können diese manuellen Handhabungen von Lasten nicht vermieden werden,
hat der Arbeitgeber bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5 des
Arbeitsschutzgesetzes die Arbeitsbedingungen insbesondere unter Zugrundelegung des
Anhangs zu beurteilen. Aufgrund der Beurteilung hat der Arbeitgeber geeignete Maßnahmen
zu treffen, damit eine Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten
möglichst gering gehalten wird.