PC bei eBay Intel Pentium D 925

Diskutiere über Gaming-Hardware, einschließlich Peripheriegeräte und Zubehör.
Antworten
Benutzeravatar
dannyd
Corporal
Corporal
Beiträge: 99
Registriert: Di 04 Jan, 2005 00:35

PC bei eBay Intel Pentium D 925

Beitrag von dannyd »

http://cgi.ebay.de/PENTIUM-DUAL-CORE-6- ... dZViewItem

wollte mal nachfragen was ihr von diesem PC haltet, ich finde ihn sehr gut und würde ihn mir gerne anschaffen.

mit freundlichen grüßen

danny
Revan
Second Lieutenant
Second Lieutenant
Beiträge: 1927
Registriert: Mo 05 Feb, 2007 22:34

Beitrag von Revan »

Ich finde diese computer ist nicht gut, du sollst dir neuen mit Core 2 Duo kaufen. Pentium D ist alt. Die 8800GTS grafikkarte ist besser. Am besten wenn du eine neu computer selbst baust.
Benutzeravatar
dannyd
Corporal
Corporal
Beiträge: 99
Registriert: Di 04 Jan, 2005 00:35

Beitrag von dannyd »

ich will natürlich auch net zuviel geld ausgeben, man sollte den pc einfach mit den augen anschauen das er nur 333€ kostet, für die leistung ist er doch eigentlich gar nichtmal so schlecht, oder überseh ich was?
Benutzeravatar
Rechtsteufel
Brigadier General
Brigadier General
Beiträge: 13662
Registriert: So 05 Nov, 2006 16:01

Beitrag von Rechtsteufel »

Ich würde sagen, dass er für den Preis Ok ist. Du musst dir halt noch ein Betriebssystem dazu kaufen...
Revan
Second Lieutenant
Second Lieutenant
Beiträge: 1927
Registriert: Mo 05 Feb, 2007 22:34

Beitrag von Revan »

Wie viele Geld hast du fur neues computer? Ich kann etwas selbst bauen.
Benutzeravatar
dannyd
Corporal
Corporal
Beiträge: 99
Registriert: Di 04 Jan, 2005 00:35

Beitrag von dannyd »

mehr als 400€ sollten es nicht werden
Revan
Second Lieutenant
Second Lieutenant
Beiträge: 1927
Registriert: Mo 05 Feb, 2007 22:34

Beitrag von Revan »

also deine model ist gut, neben 400€ als fertig computer
Benutzeravatar
dannyd
Corporal
Corporal
Beiträge: 99
Registriert: Di 04 Jan, 2005 00:35

Beitrag von dannyd »

399€ für einen PC der vllt im CPU besser ist, aber im RAM 1GB weniger hat und die Graka schlechter ist, das spricht immernoch für den eBay PC ;)
aber danke für den Link
Revan
Second Lieutenant
Second Lieutenant
Beiträge: 1927
Registriert: Mo 05 Feb, 2007 22:34

Beitrag von Revan »

Ja, Ich weiss, haben nur kosten lesen, deine ist gut fur 400€ :)
Benutzeravatar
Captain
Major General
Major General
Beiträge: 18373
Registriert: So 02 Jan, 2005 19:50
Wohnort: Stuttgart

Beitrag von Captain »

Also: Was mir gut gefällt:

- 2 GB Ram
- Große HDD
- Netter Tower
- Gute Graka (nicht top, aber aktuell)

Der Prozessor ist ein Auslaufmodell, wirklich nicht schlecht, aber eben kein Kind der Core-Generation, sondern mehr ein aufgemotzter Pentium. Das solltest du wissen, denn mit dem PC kaufst du dann eben ein klein wenig veraltete Technik mit ein. Ansonsten aber ist er gut.

Die Aussage mit 1 Prozi, 2 Kerne = 6 GHz ist ein Gerücht. Jeder weiß, dass aufgrund der Hitze entwicklung im Kern die volle DOPPELTE Leistung nur rechnerisch möglich ist. Meist ist es so, dass man rund 70%-80% der Prozessorleistung wirklich abrufen kann. Aber 2 x 70,80%% sind eben auch 140% bis 160%.

Was natürlich fehlt sind so die üblichen Addons, die man bei Dell oder Medion bekommt:

- Tastatur
- Maus
- Betriebssystem
- TV Tuner Karte
- etc.

Wenn dich das aber nicht stört, ist es auf den ersten Blick kein schlechter Kauf. Wie immer bei Internetgeschäften weiß man nicht was dann am Ende kommt. Aber Metatron weiss sicher Rat was das Rückgaberecht angeht. 2 Wochen denke ich doch, oder?

Für 400 Euro wirds auf jeden Fall schwierig bei Saturn oder MM was zu finden. Medion hat manchmal interessante B-Ware im Shop, hab aber heute auf die Schnelle nichts gefunden.
Benutzeravatar
Rechtsteufel
Brigadier General
Brigadier General
Beiträge: 13662
Registriert: So 05 Nov, 2006 16:01

Beitrag von Rechtsteufel »

Er hat theoretisch ein Rückgaberecht, da es sich hierbei um Fernabsatzverträge gemäß § 312d BGB handelt. Das gilt aber nur wenn der Verkäufer ein Unternehmer ist nach § 14 BGB (auf gut deutsch: juristische Person die ein Geschäft abschließt dadurch, dass sie ihre gewerbliche Tätigkeit ausübt) und der Käufer Verbraucher im Sinne des § 13 BGB (auf gut deutsch: eine Person die ein Geschäft abschließt und dabei nicht gewerblich handelt). Sind die Bedingungen erfüllt, so hat er ein Rückgaberecht. Da er Powerseller ist, kann man davon ausgehen, dass er als Unternehmer handelt.

Kurz gesagt: Ja er hat ein Rückgaberecht. :)
Benutzeravatar
dannyd
Corporal
Corporal
Beiträge: 99
Registriert: Di 04 Jan, 2005 00:35

Beitrag von dannyd »

Okay,

danke, dann werd ich mir den PC wohl zulegen, denn
Hellgate: London wartet ;)
Antworten